Kfz-Wunschkennzeichen sind für viele die Krönung am eigenen Auto. Gleichzeitig gibt das Wunschnummernschild Informationen über den Halter und sein Auto preis, wie etwa seinen Geburtstag, seine Motorisierung oder seinen Humor.
Wer nun plant, sein Auto mit individuellen Nummernschildern zu verschönern, kann das leicht realisieren. Grundsätzlich ermöglichen jede Stadt und jeder Kreis Wunschkennzeichen. Besonders einfach gestaltet es sich, über das www Wunschkennzeichen zu bestellen: Der Online-Anbieter prüft bei der zuständigen Zulassungsstelle, ob das Wunschkennzeichen so schon im Umlauf oder noch verfügbar ist. Sofern das Wunschkennzeichen Reservieren erfolgreich war, werden einem die Nummernschilder zugesandt. Nun gilt es, dem Landratsamt oder Straßenverkehrsamt die Wunschkennzeichen vorzulegen. Schließlich wollen wir ja noch die nötigen Prüfplaketten auf unseren Online Wunschkennzeichen haben.
Wunschkennzeichen in Stadt und Land erhältlich
Spätestens seit dem Jahr 1994 ermöglicht eine bundeseinheitliche Gebühr von aktuell 12,80 Euro (Geb.-Nr. 221 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) Wunschkennzeichen zu reservieren. Viele Zulassungsstellen bieten mittlerweile ganz zeitgemäß eine Online-Wunschkennzeichen-Reservierung an. Derartiges Reservieren von Wunschkennzeichen unterliegt grundsätzlich einer Zusatz-Gebühr von 2,60 Euro. Die Zulassung fürs Wunschkennzeichen erhalten jedoch nicht alle Buchstaben- und Zahlenkombination. Speziell nationalsozialistische Abkürzungen wie HJ, SS, SA, SD und KZ werden vom Straßenverkehrsamt für Wunschkennzeichen in der Regel nicht verteilt. Auch Zusammensetzungen mit den Zulassungsbezirksbuchstaben fallen darunter. Für Stuttgart betrifft das etwa die Erkennungszeichen „A“, „D“, „S“, im Landkreis Warendorf ist WAF–FE, im Kreis Steinburg IZ-AN („Nazi“ rückwärts gelesen) nicht erlaubt.
Klassiker der Wunschkennzeichen Reservierung
Temporär befand die Zulassungsstelle Landkreis Limburg-Weilburg das Wunschkennzeichen mit der Buchstabenkombination „AA“ (also: LM–AA) als nicht ausgabewürdig, da es mit „Leck mich am Arsch“ gedeutet und daher als Provokation angesehen wurde. Diese Wunschkennzeichen-Regelung wurde aber 1988 für ungültig erklärt. Andere möglciherweise als anstößig empfundene Kombinationen wie das Stuttgarter „S–EX“ oder „S–AU“ sowie das Bad Segeberger „SE–X“ bzw. „SE-XY“ werden ausschließlich als Wunschkennzeichen ausgegeben. Genauso behandelt die hessische Stadt Hanau (HU) die Buchstaben RE. In Berlin bespielsweise erfreuen sich die Kombinationen B-IG und B-MW äußerster Beliebtheit.
Wunschkennzeichen sind eine sehr gute Erfindung.
Ich finde gerade solche tollen Kombinationen super.