Hamm – Ohne Beschilderung gilt in einem Rondell rechts vor links. Verstößt ein Fahrradfahrer gegen diese Vorfahrtsregel, haftet er bei einem Unfall mit. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 9 U 22/16).
Im verhandelten Fall fuhr eine 78-Jährige mit ihrem Fahrrad in einem Rondell. Sie nahm dabei einem von rechts kommenden Auto die Vorfahrt. Da die Autofahrerin sie übersah, kollidierte das Fahrrad mit der vorderen linken Ecke des Wagens. Nach dem Unfall musste die Frau wegen eines Schienbeinkopfbruchs operiert werden. Deshalb verlangte sie als Schadenersatz 4000 Euro sowie als Schmerzensgeld 10000 Euro.
Die Richter entschieden, dass die Radfahrerin eine Mitverantwortung für den Unfall trägt. Da sie die Vorfahrt nicht gewährt hatte, hafte sie überwiegend – somit verteile sich die Haftung zu 60 Prozent zu ihren Lasten. Die Autofahrerin hatte die Frau übersehen und damit ihre allgemeine Rücksichtnahmepflicht verletzt. Somit hatte die Autofahrerin den Unfall mitverursacht und hafte deshalb zu 40 Prozent.
Über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
(dpa/tmn)