München – Autofahrern droht ein Bußgeld, wenn sie sich einem Zebrastreifen zu schnell nähern und damit andere am Überqueren hindern. Das gilt auch für Fahrer, die hier überholen, wie der ADAC mitteilt.
Beides kann 80 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben. Bei Gefährdung und Sachbeschädigung erhöht sich die Buße auf bis zu 120 Euro. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Fahrer von Krankenfahrstühlen, die etwa Senioren als Elektromobil nutzen, haben am Zebrastreifen absoluten Vorrang.
Radfahrer allerdings nur, wenn sie absteigen und als Fußgänger ihr Fahrrad über den Streifen schieben. Halten sich Radler nicht daran, droht ihnen ebenfalls ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung, wenn ein Autofahrer wegen ihnen auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder anhalten muss. Sie bekommen auch eine Mitschuld, falls ein Unfall passiert. Der ADAC rät Radlern daher, besser abzusteigen.
(dpa/tmn)