Die deutschen Autoverwerter erleben zur Zeit einen beispiellosen Boom. Dank der Abwrackprämie landen annähernd drei Mal so viele Rostlauben bei den Verwertern wie zuvor. Ob sie sich darüber freuen, ist fraglich. Das Überangebot lässt die Schrottpreise deutlich fallen. Und auch für die Kunden gibt es einiges zu bedenken.
So schön die Abwrackprämie auch klingt, so ein gutes Geschäft ist sie beileibe nicht. Zieht man von jenen 2.500 Euro „Umweltprämie“ den Restwert des Fahrzeuges ab, schmälert sich der Gewinn und kann sich sogar in ein Verlustgeschäft umkehren.
Bevor man die Fahrt zum Verwerter in Angriff nimmt, sollte man sich über den Restwert seines Fahrzeuges informieren. Bei schwierigen Fällen bietet sich ein Gutachten an und auch das Young- und Oldtimerpotential seines Fahrzeuges sollte man überprüfen.
Die Händler sind verpflichtet, Fahrzeuge ihrer Marke zu Verschrottung wieder zurückzunehmen
Will man dennoch seine „Rostlaube“ loswerden, so sollte man bedenken, dass eine umweltgerechte Entsorgung Geld kostet. Um die 100 Euro muss man pro Auto rechnen. Allerdings sind seit dem 1. Januar 2007 laut ADAC alle Hersteller und Importeure verpflichtet, Altfahrzeuge ihrer Marke kostenfrei zurückzunehmen. Dies gilt jedoch nur für PKWs mit höchstens acht Sitzplätzen und für Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Sollte man sich privat an einen Verwerter wenden wollen, so steht hier möglicherweise eine Gebühr für die Tour zum Schrottplatz an. Beizeiten bekamen die Autoverwerter noch um die 250 Euro pro Tonne Schrott. Dank des derzeitigen Überangebotes springen gerade einmal 25 Euro pro Fahrzeug beim Schrotthändler heraus. Den meisten Entsorgungsunternehmen bleibt nichts anderes übrig, als die Verluste an den Kunden weiter zu geben.
Auch bei der Verschrottung lohnt sich das Vergleichen
- Holen sie unbedingt verschiedene Angebote ein, nicht jeder Verwerter erhebt Gebühren für die Verschrottung oder das Abholen des Fahrzeuges. Eventuelle Preise sollten sie nach Möglichkeit schon im Vorfeld telefonisch absprechen.
- Immer den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein dabei haben. Diese Dokumente sind nötig, um einen Entsorgungsnachweis zu erhalten. Achten sie hier darauf, dass das Unternehmen oder der Händler lizenziert ist und die Formulare gut lesbar sind.
- Sollte der Verwerter das Fahrzeug als Gebrauchtwagen entgegennehmen, sollten sie unbedingt einen Kaufvertrag abschließen. Aber Vorsicht, nur bei einer Verschrottung winkt die Abwrackprämie.
- Zur endgültigen Stilllegung des Fahrzeuges benötigen sie den Verwertungsnachweis, die Kennzeichen, also Abschrauben nicht vergessen, und den Fahrzeugschein sowie den Fahrzeugbrief.
Eine bundesweite Übersicht lizenzierter Verwerter finden sie hier, oder auf der Homepage des ADAC.