Vergleich von Fahrschulen

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Fahrschulen führen bundesweit ohne Veränderung dasselbe inhaltliche Lehrprogramm durch – und diese Unterschiede liegen – wie bei jedem anderen Einzelunterricht – an der Interaktionsfähigkeit des einzelnen Fahrlehrers. Und, natürlich, am Preis. Wie genau es nun um die Kosten bei einem Führerschein Test stehe, darüber führte der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) im Februar 2011 eine Marktstudie durch. Die im Folgenden genannten Zahlen entstammen nun dieser Studie, beziehen sich somit in ihren Absolutwerten konkret auf den Zeitpunkt der Erhebung, können jedoch für die Zukunft der Branche als Beispiel gelten.

Wer sucht, spart – in deutschen Großstädten

Der benannten Studie lagen Daten aus jeweils 30 Fahrschulen in 15 Großstädten vor, ferner noch von jeweils 5 Schulen in 15 Kleinstädten. Der günstigste Führerschein Test Deutschlands (inklusive Stunden, Schulungen und anderen Kosten) konnte seinerzeit in Wittenberg abgeleistet werden. Ein Durchschnittspreis von 1.371 Euro kommt dort auf den Fahrschüler zu. Platz zwei eroberten Berlin (1.146 Euro verlangt dort die preisgünstigste Fahrschule) und Leipzig, am teuersten war es jedoch in Freising (2.219 Euro). Sehr teuer waren auch Straubing, München selbst und Ravensberg.

Kleinstädte boten der Studie nach einen Durchschnittspreis aller Fahrschulleistungen bis hin zum Führerschein Test bis zu 1.805 Euro, während bei Großstädten die Schüler ihren Führerschein Test mit einer Rechnungsstellung von rund 1.689 Euro verließen. So ergab sich seinerzeit: Wer vorher gut vergleicht, kann bis zu rund 800 Euro sparen (die Differenz zwischen der teuersten und der preisgünstigsten Schule überhaupt).

Auch im Stundentarif gibt es Unterschiede:

Die Grundgebühr, so befand man damals, war in Berlin am preisgünstigsten willkürlich definiert worden (20 Euro) und in Freising am teuersten (307 Euro). Auch die praktische Prüfung kann in Bremen entweder 0,- Euro oder bis 125,- Euro kosten – in München bis zu 200 Euro. Natürlich werden die Preise von den Fahrlehrern selbst bestimmt – je nach Erwartung der Firmeninhaber, wieviel ihre vermuteten Fahrschüler bzw. deren Eltern zu zahlen bereit sind. Der Preis jedoch hat in keiner Weise etwas mit Leistung zu tun: Es gibt seit 1969 nur eine einheitliche Fahrerlaubnisprüferordnung und wer eine Schulung in diesem Sinne bestanden hat, gilt als Fahrlehrer. Aber auch diesem Phänomen werden sich Verbrauchertester noch intersubjektiv nachvollziehbar zu nähern versuchen.

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