Kauft man sich ein Gebrauchtwagen aus privater Hand, so ist es erforderlich, um dieses nach Hause zum Wohnsitz fahren zu können, ein sogenanntes Überführungskennzeichen zu besorgen. Dieses erhält man in der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, genauer gesagt bei der Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes.
Natürlich gibt es das nicht umsonst, man muss dafür 30€ investieren. Dieses Kurzkennzeichen ist gleichzeitig für die Überführung des Autos und die dazugehörige Versicherung gültig. Es kann bis zu 5 Tagen ab Tag der Zulassung genutzt werden und muss dann in ein normales Kennzeichen umgewandelt werden. Man erhält das Überführungskennzeichen aber nur, wenn man von seiner Versicherung eine Versicherungsbestätigung, also eine vorläufige Deckung, nachweisen kann. Ansonsten besitzt das Auto keinen Versicherungsschutz.
Weiterhin ist der Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung mitzubringen. Möchte man den Pkw auf ein Gewerbe zulassen, ist es nötig, den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Nach diesen 5 Tagen, die das Kurzkennzeichen einen Versicherungsschutz bietet, muss das Auto dann regulär auf den Halter zugelassen werden.
Es gibt auch schon Anbieter, die diese Überführungskennzeichen für ca. 20 Euro pro Tag verleihen.
Erwerbe ich als Privatperson ein solches „rotes Kennzeichen“, dann kann ich nur ein Auto innerhalb der 5 Tage mit diesem fahren, da die Fahrgestellnummer festgehalten wird. Bei Autohäusern sind die Regelungen wieder anders festgehalten.
Wichtig bei dieser Thematik ist es, zu wissen, dass ein Überführungszeichen nicht gleichbedeutend mit einer Erstzulassung ist.