Roßbach – Quietschende Reifen, starke Beschleunigung und abrupte Stopps an der nächsten Ampel. Illegale Autorennen haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Die Polizei bekämpft sie und gründete dazu schon in mehreren Städten Spezialeinsatzkommandos.
Doch nicht jedes tiefergelegte und getunte Auto wurde illegal verändert. Für Harald Schmidtke vom Verband der Automobil Tuner (VDAT) gibt es ein paar gravierende Unterschiede zwischen Posern, Rasern und Tunern.
Tuner, Poser, Raser und Mittäter
«Tuner sind Autoenthusiasten, die im Rahmen der geltenden Regeln ihrem Hobby nachgehen, dem Individualisieren von Serienfahrzeugen mit zulässigem Zubehör», sagt er. Zu den Posern zählt er Autofahrer, die ihr Fahrzeug manipulieren, es extra laut machen und unbedingt auffallen wollen – jenseits des Gesetzes.
Zu Rasern bei illegalen Autorennen zählt er Verkehrsteilnehmer, die sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) außer Acht lassen und Menschen gefährden. Dabei müssen nicht unbedingt zwei Autofahrer gegeneinander fahren. Als Teilnehmer von Straßenrennen gilt der Autofahrer, wenn er sämtliche Regeln der StVO ignoriert, deutlich schneller unterwegs ist als erlaubt und dabei in Kauf nimmt, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Übrigens werden auch Beifahrer als Täter betrachtet.
Von der Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe
Doch nicht nur die Raser werden belangt, sondern alle Beteiligten wie auch die Veranstalter von solchen illegalen Rennen. Nach Angaben des ADAC droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Dazu kommen drei Punkte in Flensburg und der Führerscheinentzug. Je nach Härte des Vergehens, wie einem Rennen mit Unfallfolge oder gar tödlichem Ausgang, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Doch nicht nur die Fahrer werden dann belangt, auch ihr Fahrzeug wird eingezogen – für manche Raser die Höchststrafe.
Die Strafen wurden erhöht, da es in der Vergangenheit mehrere illegale Autorennen mit tödlichem Ausgang in Deutschland gab. Seit Oktober 2017 gelten deshalb illegale Straßenrennen nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, bei dem ein Bußgeld wegen eines «Rennens mit einem Kraftfahrzeug» (Paragraph 29 I StVO) verhängt wird, sondern als «Verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Sinne des Paragraph 315d des Strafgesetzbuchs (StGB)», also als Straftat, die deutlich härter bestraft wird.
Für mehr Anerkennung und den Adrenalinkick
Bei ihrer Motivation unterscheiden sich Tuner von Posern und Teilnehmern illegaler Straßenrennen kaum. «Es geht bei allen um Anerkennung, die sie sich allerdings auf unterschiedliche Art und Weise holen», sagt Daniela Rechberger, Diplom-Psychologin und MPU-Beraterin aus Köln. Raser und Teilnehmer von illegalen Autorennen versuchten, ihr oftmals geringes Selbstwertgefühl durch die Raserei auszugleichen. «Die Fahrer denken dabei, sie sind die schnellsten, besten und tollsten Autofahrer, berauschen sich an ihrem Adrenalinkick», sagt Rechberger.
Dabei komme es nicht unbedingt auf die Geschwindigkeit an – sonst könnten sie auch ihren Kick bei Publikumsfahrten auf einer Rennstrecke holen. «Vielen geht es darum, etwas Besonderes zu machen und die eigenen Regeln aufzustellen. Diese Personen haben meist kein Problembewusstsein», sagt Rechberger. Autofahrer, die illegale Raserei von ihrer Persönlichkeitsstruktur interessant finden, ließen sich von den Gefahren nicht beeindrucken.
Strengere Kontrollen und mehr legale Events
Ein Umdenken funktioniere nur, wenn sich die Denkweise der Fahrer dauerhaft verändere, das Selbstwertgefühl steigt und Regeln akzeptiert und auch eingehalten werden. Ihrer Meinung nach lässt sich das nur durch strengere Verkehrskontrollen erreichen.
Autofahrer, die es dennoch gerne mal qualmen lassen wollen, können ihr Verlangen bei legalen Beschleunigungsrennen ausleben. Tuning- oder Motorsportclubs organisieren diese in einigen Regionen auf abgesperrten Straßen oder nichtöffentlichen Geländen wie Flughäfen für Kleinflugzeuge. Auch Rennstrecken wie der Hockenheimring veranstalten mindestens einmal im Jahr einen Public Race Day.
Allerdings besteht bei den meisten Autoversicherungen kein Schutz für Schäden, die bei einer solchen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Gleiches gilt für dazugehörige Übungsfahrten. Autofahrer sollten sich am besten bei ihrem Kfz-Versicherer erkundigen, welche Optionen es für den passenden Versicherungsschutz gibt, rät der GDV. Nur wenn die Rechtsfrage geklärt ist, lässt es sich sorgenfrei schnell fahren.
(dpa/tmn)