Treckergespann muss nachts gut beleuchtet sein

Oldenburg – Linksabbieger müssen besonders sorgfältig sein, das gilt auch für Treckerfahrer. Doch insbesondere wenn diese nachts und als extrem langsames Gespann unterwegs sind, stellen sich noch höhere Anforderungen an sie.

Denn kommt es zu einem Unfall, müssen sie im Einzelfall mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg, über das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Im konkreten Fall fuhr ein Bauer kurz nach Mitternacht mit seinem Trecker und zwei Anhängern von einem Feld nach links auf eine Landstraße. Ein entgegenkommendes Auto konnte nicht mehr bremsen und stieß mit dem zweiten Anhänger zusammen, der noch quer zur Fahrbahn stand. Der Mann am Pkw-Steuer zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Die zuständige Staatsanwaltschaft verklagte den Traktorfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Das Gericht teilte diese Ansicht. Das Gespann war hier ganz besonders langsam auf die Straße gerollt. Denn es sei erwiesen, dass der Autofahrer die Scheinwerfer des Traktors bereits nach einer Kurve gesehen hatte – der Zusammenstoß passierte aber erst 20 Sekunden später. Daher und aufgrund der Dunkelheit habe eine außergewöhnliche Gefahrensituation vorgelegen. Die normalerweise bereits erhöhten Sorgfaltspflichten von Linksabbiegern hätten hier noch erweitert werden müssen – so hätte der Bauer zum Beispiel sein Gespann auch seitlich beleuchten müssen (Az.: 1 Ss 206/17).


(dpa/tmn)

(dpa)

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