Dortmund – Eine rein subjektive Schätzung der Geschwindigkeit eines Autos durch einen Polizisten reicht nicht für eine Geldbuße aus. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund, auf das der ADAC hinweist (Az.: 729 OWi-261 Js 2511/17-379/17).
In dem verhandelten Fall ging es um eine Tempo-30-Zone. Ein Polizist am Straßenrand hielt einen Autofahrer an. Da er die nötigen Papiere nicht vorzeigen konnte, verwarnte der Polizist den Autofahrer mit 10 Euro. Dazu verhängte er ein Bußgeld von 100 Euro wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Dagegen legte der Autofahrer Einspruch ein.
Das Gericht gab dem Autofahrer Recht. Denn der Polizist konnte keine genaueren Angaben dazu machen, wie er die unangepasste Geschwindigkeit ermittelt haben wollte. Es sei daher eine rein subjektive Schätzung gewesen, die ohne jegliche tatsächliche Feststellung für eine Verurteilung nicht ausreichend sei.
(dpa/tmn)