Auf die vom Bundestag beschlossene Benzinpreiskontrolle hat die Kraftstoffbranche erleichtert reagiert. Das Parlament hatte beschlossen, eine neue Meldestelle einzurichten, damit man die Preissprünge deutscher Tankstellen besser kontrollieren kann. In einer sogenannten Markttransparenzstelle sollen Tankstellen zukünftig beim Kartellamt ihre Preisänderungen melden. Die aktuellen Spritpreise sollen so, in Echtzeit, im Internet veröffentlicht werden. So soll zukünftig auch der Großhandel mit Strom und Gas überwacht werden.
Damit schafft der Gesetzgeber erstmals die Grundlage für eine umfassende Spritpreis-Übersicht der gesamten Anbieter und die Verbraucher können von zuverlässigen Preisinformationen profitieren. Gerade durch die schwankenden Preise sprechen Verbraucher bei den Tankstellen von „Willkür“ und reagieren verärgert. So wünschen sich die meisten Autofahrer, einen festen Preis, der den ganzen Tag lang gilt.
Transparenz für Verbraucher
Mithilfe der zentral erhobenen Daten über Smartphone- Apps oder Navigationsgeräte, können Autofahrer in Zukunft nach der günstigsten Tankstelle in ihrer Umgebung suchen. Dadurch erhofft sich der ADAC gleichzeitig auf dem Kraftstoffmarkt einen besseren Wettbewerb.
„Von einer gleichberechtigten Marktteilnahme konnte bei Kraftstoffen bisher keine Rede sein“, erklärte auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. „Die Konzerne wussten Bescheid, welcher Preis an welcher Tankstelle gilt – nicht aber die Verbraucher. Dies wird mit der neuen Regelung geändert.“
Nun muss nur noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen und die konkrete Umsetzung in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Fraglich ist jedoch, ob die Meldestelle positiven Einfluss auf die Diesel- und Benzinpreise hat. Bleiben wir gespannt, zumal die geplante Datenbank bisher umstritten ist. Während der ADAC Automobilclub die Pläne befürwortet, generell begrüßt und angesichts der steigenden Spritpreise als „längst überfällig“ bezeichnet, sind viele Tankstellebetreiber und Vertreter der Mineralölwirtschaft weiterhin skeptisch. Die tatsächliche Wirkung der Gesetzesänderung bleibt also abzuwarten.
Werbung