München – Jedes Jahr wechseln in Deutschland rund sieben Millionen Gebrauchtwagen den Besitzer, während nur etwa 3,5 Millionen Neuwagen abgesetzt werden.
Dennoch ist der Verkauf des eigenen Autos für viele Halter alles andere als alltäglich. Denn die Deutschen fahren ihren Wagen oftmals lange. Im Januar 2019 lag das Durchschnittsalter aller rund 47 Millionen zugelassenen Pkw laut Kraftfahrt-Bundesamt bei 9,5 Jahren.
Wer sein Auto schließlich verkauft, sollte einige Regeln beachten. Die Autoclubs ADAC und ACE sowie der Tüv Süd geben Tipps, damit es beim Besitzerwechsel keine bösen Überraschungen gibt:
Den Wagen aufpolieren
Der potenzielle Käufer sollte nicht den Eindruck bekommen, das Auto sei vernachlässigt worden. Eine Fahrzeugwäsche ist also angeraten. Und der Innenraum wird gründlich gereinigt. Wer Kratzer ausbessert und Schönheitsreparaturen erledigt, gibt dem Käufer weniger Anlass, den Preis zu drücken. Zum guten Gesamteindruck trägt bei, wenn Reifendruck, Öl- und Kühlwasserstand stimmen, der Wischwassertank gefüllt ist sowie die Beleuchtung einwandfrei funktioniert.
Den Wert des Autos ermitteln
Nur so lässt sich ein angemessener Preis aufrufen. Eine erste Orientierung darüber, was der Wagen noch wert ist, bietet eine Internet-Recherche auf großen Verkaufsportalen wie mobile.de oder autoscout24.de. Dort kann man nach in Alter, Ausstattung, Laufleistung und Motorisierung vergleichbaren Fahrzeugen suchen.
Marktbeobachter wie die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) oder Schwacke (für 7,90 Euro) bieten Fahrzeugbewertungen online an, die teils Sonderausstattungen berücksichtigen, den individuellen Zustand des Fahrzeugs aber nicht. Dieser wird zum Beispiel in einem individuellen Wertgutachten ermittelt.
Das Fahrzeug inserieren
Verkauft man von privat an privat statt an einen Händler, wird man im Vergleich wohl mehr Geld bekommen. Doch bis ein Käufer gefunden ist, braucht man oft Geduld.
Umso wichtiger ist ein sorgfältig erstelltes Inserat. Dazu zählen gute Fotos, die das Auto am besten aus mehreren Blickwinkeln zeigen. Schäden wie Beulen oder Kratzer sollten dokumentiert werden. Pflicht ist die Angabe über die letzte HU. Man sollte Interessenten generell viele Details liefern, etwa zur Sonderausstattung.
Inserate werden heute meist online über bekannte Verkaufsportale geschaltet. Eine Anzeige in der örtlichen Zeitung ist eine weitere Möglichkeit. Wer ein Liebhaberfahrzeug anbietet, kann eine Anzeige in einem Spezialmagazin schalten oder seine Verkaufsabsicht über soziale Medien in bestimmten Gruppen posten.
Das Auto richtig präsentieren
Beim Treffen mit einem Interessenten sollte man sämtliche vorhandene Unterlagen vorlegen – von den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) über das Wartungsheft bis zu Nachweisen über vergangene Haupt- und Abgasuntersuchungen (AU).
Vergangene Schäden sollte der Verkäufer nicht verschweigen. Gutachten verschaffen Klarheit über dessen Ausmaß. Verschweigt man erhebliche Mängel, die einem nachweislich bekannt waren, kann das als arglistige Täuschung gewertet werden. Dann kann der Käufer den Kaufvertrag nach Angaben des Tüv Süd später anfechten und rückgängig machen.
Die Probefahrt
Zunächst gilt es, sich den Führerschein des Interessenten zeigen zu lassen. Um späteren Ärger zu vermeiden, dokumentiert man Kratzer und andere äußere Schäden.
Auf Nummer sicher geht man mit einer Vereinbarung, die Interessenten verpflichtet, im Fall der Fälle für eine Selbstbeteiligung oder eine Rückstufung bei der Kfz-Versicherung aufzukommen. Entsprechende Musterdokumente bieten etwa der
ADAC oder
ACE.
Zur Probefahrt sollte man immer mit einsteigen, um Herr der Lage zu bleiben. Ideal ist es, wenn noch eine weitere Begleitperson mitfährt. Wichtige Dokumente wie der Fahrzeugbrief als Besitzurkunde sollten zu Hause bleiben, ebenso vorhandene Zweitschlüssel. Ist das Fahrzeug abgemeldet, müssen zur Probefahrt Kurzzeitkennzeichen ans Auto.
Vertragsabschluss und Fahrzeugübergabe
Sind sich die Parteien einig, ist ein Kaufvertrag Pflicht. Mustervordrucke im Netz bietet zum Beispiel der
Tüv Süd. Mit dem Vertrag wird die Fahrzeugübergabe sauber dokumentiert.
Besonders wichtig: die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Das ist bei Privatverkäufen möglich. Ansonsten unterliegt der Verkäufer wie ein Händler der zweijährigen Gewährleistungspflicht – was bei Beanstandungen teuer werden kann. Schlüssel und Fahrzeugpapiere erst übergeben, wenn man den Kaufpreis in voller Höhe erhalten hat.
Gängig ist, dass der neue Besitzer das Auto ummeldet. Sicherer ist es jedoch, der Versicherung und der Zulassungsstelle selbst mitzuteilen, dass das Auto verkauft wurde – am besten direkt per Fax oder E-Mail. Und noch sicherer ist es, das Auto bereits abgemeldet zu verkaufen.
(dpa/tmn)