Hamm – Für einen Autofahrer ist es verboten, am Steuer ein Handy in die Hand zu nehmen. Ob darin eine SIM-Karte eingelegt ist oder nicht, ist dabei egal. Das lässt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ablesen (Az.: 4 RBs 214/17).
In dem verhandelten Fall hielt ein Mann am Steuer sein Smartphone in der Hand und spielte Musik damit. Eine SIM-Karte war nicht eingelegt. Doch für eine verbotene Nutzung reiche aus, wenn eine Funktion des Mobiltelefons genutzt werde, erklärte das Gericht. Denn die entsprechende Vorschrift verbiete nicht nur die Benutzung eines in den Händen gehaltenen Gerätes zum Telefonieren, sondern jegliche Nutzung einer Funktion des Mobiltelefons.
Über das Urteil berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
(dpa/tmn)