Schützt fehlerhafter Tempomat vor Strafe?

Goslar – Autofahrer können die Verantwortung für das Einhalten der Verkehrsregeln nicht auf die Technik ihres Fahrzeugs abwälzen. Sie dürfen sich daher nicht allein auf einen Tempomat verlassen, der die Geschwindigkeit automatisch regelt.

Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 1 RBs 213/19). Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) anlässlich des Verkehrsgerichtstags in Goslar (noch bis 31. Januar).

Weil er außerorts 22 Stundenkilometer zu schnell war, musste ein Autofahrer 100 Euro Geldbuße zahlen. Der Mann argumentierte, er habe sich auf das Tempo-Reguliersystem seines Fahrzeugs verlassen. Die daran gekoppelte automatische Verkehrszeichenerkennung sollte Schilder mit Tempobeschränkungen erkennen und die Geschwindigkeit regulieren. Die Einrichtung hatte aber nicht funktioniert.

Die Klage des Autofahrers gegen das Bußgeld blieb erfolglos. Denn Fahrzeugführer seien auch bei Einsatz eines Tempomats verpflichtet, die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu gewährleisten, entschied das Gericht.


(dpa/tmn)

(dpa)

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