München – Moderne Autos verfügen über ein Tagfahrlicht, um besser von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Muss man damit bei Tunnelfahrten überhaupt noch das Abblendlicht einschalten?
Ja, unbedingt, denn das Tagfahrlicht leuchtet nur vorn, erläutert der ADAC. Nachts, bei schlechten Sichtverhältnissen oder eben in einem Tunnel sei es aber wichtig, von allen Seiten gesehen zu werden.
Daher müssen Autofahrer laut dem Paragraf 17 der Straßenverkehrsordnung immer dann das Abblendlicht einschalten, wenn sich die Sichtverhältnisse verschlechtern. Auch das blau-weiße Tunnelschild verpflichtet zum Einschalten des Abblendlichts.
Wer das missachtet, muss mit Bußgeldern zwischen 10 und 35 Euro rechnen, gefährdet aber vor allem sich und andere.
Tagfahrlicht seit 2011 Pflicht bei Neuwagen
Seit 2011 müssen Neuwagen nach einer EU-Vorschrift mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. In Deutschland besteht jedoch für Autofahrer keine Pflicht zur Nutzung des Tagfahrlichts, wie der ADAC weiter erläutert.
(dpa/tmn)