Nach Verkehrsunfall: Versicherung darf sechs Wochen prüfen

Koblenz – Nach einem Verkehrsunfall kann sich die Kfz-Haftpflichtversicherung laut gängiger Rechtsprechung vier bis sechs Wochen Zeit für die Prüfung nehmen.

Ansonsten kann der Geschädigte klagen, und die Kosten dafür muss die Versicherung tragen. Das lässt sich aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz ablesen, über das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 5 O 72/16).

In dem verhandelten Fall fuhr ein Fahrzeug der Bundeswehr auf ein Auto auf, das vor einer roten Ampel anhalten musste. Außergerichtlich forderte der Anwalt des Autofahrers auf Basis eines Gutachtens Schadenersatz und setzte Mitte Januar eine Frist von zehn Tagen für die Regulierung. Sein Auto ließ der Fahrer reparieren, die Rechnung ging an die Versicherung des Verursachers. Mehrere Fristen verstrichen, denn zwischenzeitlich kam es zum Streit darüber, ob der Verursacher zu 100 Prozent haften müsse, und es kam zur Klage Mitte März beim Landgericht.

Daraufhin lenkte die Versicherung ein und zahlte zeitnah. Der Autofahrer zog die Klage zurück. Es kam aber zum Streit über die Verfahrenskosten. Die musste die Versicherung übernehmen. Denn seit dieser die Ansprüche des Klägers bekannt geworden waren, seien mehr als die nach üblicher Rechtsprechung vier bis sechs Wochen vergangen, so dass die Erhebung der Klage gerechtfertigt gewesen sei. Es hätte sich zudem um einen typischen Auffahrunfall gehandelt, so dass der Streit über die Haftungsquote für das Gericht nicht nachvollziehbar sei.


(dpa/tmn)

(dpa)

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