Ich erinnere mich gut an das erste Mal. Ich kam nach der Arbeit zu meinem Auto, das auf dem Firmenparkplatz abgestellt war und ich entdeckte diese kleine Karte an der Scheibe der Fahrertüre.
Zunächst vermutete ich darin die Visitenkarte eines netten Kollegen, musste dann aber feststellen, dass sich offensichtlich jemand für mein Auto interessierte. Ich gebe zu, im ersten Moment war ich etwas geschmeichelt. „Ist ja auch ne heiße Kiste“, dachte ich mir, um kurz darauf festzustellen, dass das neben mir parkende Fahrzeug und das daneben stehende und das daneben stehende… dass alle Autos eine solche Karte an der Scheibe stecken hatten. Das nahm mir schnell die Illusion, dass man sich ausgerechnet für mein schönes Auto interessierte.
Kurze Zeit später – diesmal parkte ich in einer Fußgängerzone – fand ich erneut eine soche „Autohändler Visitenkarte“ an meiner Scheibe. Nun bildete ich mir nicht mehr ein, dass man sich für mein Auto interessiert weil es so schön ist. Nein, die würden alles nehmen. Jede olle Rostlaube wäre ihnen recht. Allerdings fand ich beim nächsten oder übernächsten Mal auf der Rückseite der Karte (ja, ich schaue mir die Karten tatsächlich noch an bevor ich sie wegwerfe!) eine kleine Liste der Busgelder für diverse Vergehen im Straßenverkehr. Und plötzlich fand ich die Karte irgendwie nützlich. Nur das Bußgeld für „Verschmutzung der Fahrbahn durch weggeworfene Autohändler Visitenkarten“ ist nicht aufgeführt.
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Toni
Jeder, der sich gegen Scheibenwischerwerbung (Visitenkaten, Flyer, etc am eigenen PKW) wehren will, kann sich beim zuständigen Ordnungsamt informieren, wie die Regelungen vor Ort sind und in welcher Form gegebenenfalls eine Anzeige eingereicht werden kann.
Zumeist wird diese Werbeform als Sondernutzung der Straße angesehen -> siehe Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.07.2010 (Az. IV-4 RBs 25/10). Dafür braucht man dann gemäß der entsprechenden Satzung der Stadt VOR dem Verteilen eine kostenpflichtige (!) Genehmigung. Viele Städte erteilen absichtlich nur selten diese Genehmigungen, da sie löblicherweise diese Werbeform ihren Bürgern und ihrer Stadtreinigung ersparen wollen. Wenn man trotzdem diese Werbung am PKW vorfindet (es muss nichtmal der eigene sein!), kann Anzeige beim Ordnungsamt erstatten.
In welcher Form das geschehen soll, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Oft reicht eine Email mit Ort und Datum des Vorfalls sowie Beweisfotos von der Werbung am PKW und vom Kennzeichen des betroffenen PKW. Insgesamt also ca. 15 min. Arbeit, die den illegalen Werbetreibenden bis zu 200€ kosten können (im Wiederholungsfall auch mehr) und einem selbst das gute Gefühl geben, dass man sich zumindest ein bißchen gegen diese Plage wehren kann!