Michael Schumacher tauschte bei einer Stippvisite in Coburg mal eben den Platz mit dem Taxifahrer – wohl mit Folgen für den siebenfachen Weltmeister.
Das Michael Schumacher letzten Samstag Nachmittag in Coburg mal eben mit dem Taxifahrer die Plätze tauschte, dürfte so ziemlich jeder Motorsportinteressierte mitbekommen haben. Nun die Folgen: Diese Fahrt könnte ein rechtliches Nachspiel für Schumi haben. Die Polizeidirektion in Coburg untersucht nun mögliche Verkehrsverstöße, die Michael Schumacher begangen haben soll.
Durch das Prahlen des Taxifahrers, der relativ genau beschrieb, wie Schumacher mit 130 – 140 km/h über die Stadtautobahn fuhr und wie „eine gesegnete Wildsau“ wahllos überholte, wurden die Bürokraten aufmerksam und sehen nun triftige Gründe, um Bußgelder gegen Schumacher verhängen zu können.
Zu diesen Anschuldigungen soll sich der Taxifahrer Yilmaz nun schriftlich äußern. Doch was sich unser Freund und Helfer davon erhofft, ist unklar. Denn auch wenn Herr Yilmaz sich äußern sollte, dürfte Schumacher für die überhöhte Geschwindigkeit auf der Autobahn höchstens ein Bußgeld von 20 Euro erwarten, denn abzüglich der 20% Toleranz, die auf einen ungeeichten Tacho zutreffen, würde eine Geschwindigkeit von 112 km/h herauskommen und somit das bereits erwähnte Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig. Die gewerbliche Beförderung von Fahrgästen ohne eine entsprechende Erlaubnis mit einem Taxis ist auch untersagt, aber da Schumi keine gewerblichen Zwecke verfolgte, kann man ihm das ungerechtfertigte Fahren eines Taxis auch nicht ankreiden.
Also meine Damen und Herren Verantwortlichen von der Polizeidirektion Coburg, könnte man ihre Zeit und unsere Steuergelder nicht effektiver einsetzen, als in solch einer überflüssige Untersuchung?