Essen – Wer durch grob rücksichtsloses Verhalten am Steuer einen Unfall verursacht, hat keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Das zumindest zeigt ein Urteil des Landgericht Essen, auf das der ADAC hinweist.
Ein Autofahrer fuhr auf eine Kreuzung zu. Da ein Lastwagen auf der Geradeausspur bereits bei Gelb stoppte, zog der Mann auf die Linksabbiegerspur, überholte den Lkw und wollte dann geradeaus weiterfahren. Dabei stieß er mit dem Pkw einer Frau aus der Gegenrichtung zusammen, die links abbiegen wollte. Der Mann forderte mindestens 50 Prozent Schadenersatz von der Frau.
Daraus wurde nichts. Denn der Frau sei kein schuldhafter Verstoß nachzuweisen. Ihre Rücksichtnahme musste dem regulären Verkehr gelten, der geradeaus durchfahren darf. Aber das hätte der Kläger von der Linksabbiegerspur aus und unter Gelblicht nicht tun dürfen. Außerdem hatte der Lkw bereits angehalten. Die Frau hätte gar nicht mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen müssen.
Der Kläger musste allein haften. Er habe durch sein grob fahrlässiges Manöver unter anderem gegen das Gebot der Rücksichtnahme sowie der Gefahrenvermeidung verstoßen (Az. 3 O 75/17).
(dpa/tmn)