Saarbrücken – Wer mit dem Auto einem Tier ausweicht und dadurch einen Unfall baut, kann seine Kaskoversicherung für den Schaden am eigenen Auto in Anspruch nehmen.
Das gilt aber in der Regel nur dann, wenn der Autofahrer annehmen durfte, dass der Schaden durch das Ausweichen kleiner ausfällt als durch eine direkte Kollision mit dem Tier. Läuft ein Fuchs vor ein SUV, ist ein Ausweichen daher unangemessen.
Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken, auf das der ADAC hinweist: In dem Fall fuhr ein Mann auf einer Landstraße, verlor die Kontrolle über sein Auto und prallte gegen einen Baum. Eine Blutprobe ergab 1,57 Promille. Doch dieser Umstand sei nicht ursächlich für den Unfall gewesen, argumentierte der Fahrer. Vielmehr habe er einem Fuchs ausweichen müssen, der auf die Straße gelaufen war. Er forderte daher Entschädigung von der Kaskoversicherung.
Das lehnte das Gericht ab – aus zwei Gründen. Schon aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit hätte die Versicherung nicht zahlen müssen. Aber auch wegen des Ausweichmanövers. So etwas sei zwar durchaus versichert. Aber nur, wenn der Fahrer klar abschätzen kann, dass die daraus entstehenden Kosten niedriger ausfallen als die nach einer direkten Kollision mit dem Tier.
Das sei aber hier nicht gegeben gewesen. Denn ein möglicher Aufprall mit einem kleinen Tier wie einem Fuchs rechtfertige nicht das Ausweichen – insbesondere mit einem großen SUV. Da sowohl die Trunkenheitsfahrt als auch das Ausweichmanöver die Versicherung von der Zahlung entbinden, verzichtete das Gericht darauf, die tatsächliche Unfallursache festzustellen (Az.: 14 O 162/17).
(dpa/tmn)