In Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben, weil für ihn der Straßenverkehr ein erhöhtes Risiko darstellt. Deshalb muss sich in Deutschland jedes zugelassene Fahrzeug mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegen eventuelle Schadensfälle abdecken. Eine Teil- oder Vollkasko hingegen ist nicht Pflicht, sondern kann freiwillig und zusätzlich zu einer Autoversicherung abgeschlossen werden. Doch lohnt sich ein zusätzlicher Kaskoschutz auch bei einem Gebrauchtwagen?
Wann ein zusätzlicher Kaskoschutz wirklich effektiv ist
Wann eine Teil- oder Vollkasko für einen Gebrauchtwagen sinnbringend ist, hängt in erster Linie vom Zustand des gebrauchten Fahrzeuges ab. Wenn ein Fahrzeug so oder so nicht mehr die nächste TÜV-Prüfung besteht, lohnt sich der finanzielle Aufwand eines Kaskoschutzes mit eventueller Selbstbeteiligung neben der verpflichtenden Autoversicherung eher nicht. Anders sieht es bei recht neuen und gepflegten Gebrauchtwagen aus. Wer als Besitzer eines solchen Fahrzeuges weiß, dass dieses noch einige Jahre ein Wegbegleiter bleibt, ist mit einer zusätzlichen Teil- oder sogar Vollkasko gut beraten. Nun stellt sich nur noch die Frage, ob eine Teilkasko oder doch eine Vollkasko in Frage kommt. Dabei kann ein Vergleich der Autoversicherung über Leistung und Kosten informieren. Der wiederum nimmt keine Zeit in Anspruch und vor allem ist der Preisvergleich ohne jeglichen Aufwand sowie Kosten verbunden.
Eine Teilkasko tut’s manchmal, aber nicht immer
Eine Teilkasko deckt unter anderem Schäden bei Vandalismus, Diebstahl, Brand und Explosion sowie Wildunfällen ab. Doch gerade Letzteres bedarf einem genaueren Blick. Denn nicht jede Versicherung versichert Wildunfälle im gleich hohen Maß. Manche aber sind von ihnen inzwischen so flexibel, dass sie auch dann die Kosten übernehmen, wenn es sich nicht direkt um einen Zusammenstoß mit Wild handelt, sondern nehmen im Vertrag auch Unfälle mit beispielsweise Kühen, Hasen und ähnlichem Zuchtvieh auf.
Die Beitragshöhe einer Teilkaskoversicherung hängt hauptsächlich von Region, Fahrzeug und Alter des Fahrzeugbesitzers ab. Eine Schadensfreiheitsklasse hingegen gibt es beim Teilkaskoschutz nicht. Sind die Beiträge für eine Teilkaskoversicherung sehr hoch angesetzt, weil beispielsweise in der Region eine besonders hohe Diebstahlrate zu verzeichnen ist, kann man mit einer Selbstbeteiligung die Beiträge des Kaskoschutz ein wenig senken. Das geht auch beim Vollkaskoschutz, der aber im Gegensatz zur Teilkasko, zusätzlich die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt und gerade bei Jahreswagen oder vergleichbaren kann das neben einer Autoversicherung effektiv sein
Wirklich zusätzlich eine Teil- oder Vollkasko?
Wann und in welchem Umfang man als Gebrauchtwagenbesitzer neben der Autoversicherung zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung braucht, lässt sich nicht mit einer pauschalierten Antwort klären. Entscheidend sind vor allem der Zustand des Fahrzeuges und natürlich die Höhe der Beiträge, die man aber mit einer Selbstbeteiligung senken kann. Am sinnvollsten ist zunächst ein Preisvergleich, der über Leistungsumfang der einzelnen Angebote auf dem Markt informiert.