Autofahren macht Spaß und ist gleichzeitig einer der häufigsten Ursachen für Wut, Ärger und Stress. Dem Ärger sollte man aber nicht mit Hupen Luft machen, denn das kann teuer werden.
In den meisten Fällen ärgern wir uns nicht über die Verkehrsituation, sondern über die anderen Autofahrer. Hier wird das Hupen schnell zum erzieherischen Mittel gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Wenn andere nicht blinken, zu schnell oder zu langsam sind, an der Ampel fast einschlafen oder uns die Parklücke direkt vor der Nase wegschnappen. In all diesen Fällen ist das Hupen jedoch nicht erlaubt.
Nur als Warnsignal
Die deutsche Straßenverkehrsordnung kennt zwar kein Hupen, aber in §16 (1) ist das Abgeben von Warnsignalen eindeutig geregelt. Dabei ist nicht nur die akustische Hupe gemeint, sondern auch Lichtzeichen. Beides darf innerhalb geschlossener Ortschaften nur als Warnsignal verwendet werden. Hupen dürfen auch keine Melodie spielen bzw, aus einer Folge ungleicher Töne bestehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften kann die Hupe auch kurz betätigt werden, um einen Überholvorgang anzuzeigen. In dem gleichen Paragraphen ist auch das Einschalten der Warnblinkanlage geregelt.
Missbräuchliches Hupen ist strafbar
Grundsätzlich sollte im Straßenverkehr mehr Fairness und Gelassenheit gelten. Vorausschauendes Fahren hilft nicht nur Unfälle zu vermeiden. Wenn wir anderen Verkehrsteilnehmern auch mal einen Fehler zugestehen, bauen wir weniger Stress auf und tun uns selbst somit etwas Gutes. Mehr Toleranz gerade den schwächeren Verkehrsteilnehmern gegenüber ist wünschenswert. Der Missbrauch von Hupe oder Lichthupe wird mit einem Bußgeld von 10 € bestraft, bei zusätzlicher Belästigung sogar mit 20 €.
Wer sich oder andere gefährdet sieht, darf die Hupe allerdings betätigen, egal ob er sich innerhalb oder außerhalb von Ortschaften befindet. Das hartnäckige Gerücht auf Autobahnen wäre hupen grundsätzlich verboten, trifft somit nicht zu.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Beim Dauerhupen im Autokorso nach Fußballspielen oder bei Hochzeiten drückt die Polizei oft beide „Ohren“ zu, verlassen kann man sich darauf aber nicht.