Hamm – Als Fahrer ohne Freisprechanlage mit dem Handy in der Hand zu telefonieren, ist verboten. Aber auch bei Kontrollmaßnahmen drohen Strafen.
Wer zum Beispiel das Gerät am Steuer nur mal kurz in die Hand nimmt, um zu prüfen, ob es ausgeschaltet ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, auf das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az: 1 RBs 170/16).
Im konkreten Fall nahm ein Mann während der Fahrt sein Handy in die Hand. Das beobachtete ein Polizist. Vor Gericht gab der Mann an, via Homebutton nur kontrolliert haben zu wollen, ob das Handy tatsächlich ausgeschaltet gewesen sei.
Doch auch das ist verboten. Denn auch Ein- und Ausschalten des Mobiltelefons sei eine im Straßenverkehr unerlaubte Nutzung. Unerheblich dabei war, ob das Handy tatsächlich aus gewesen war und dies nur kontrolliert werden sollte. Der Mann musste ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro bezahlen.
(dpa/tmn)