Köln – Autofahrer dürfen elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. So ist etwa das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage tabu.
Das Verbot gilt aber auch schon für Fernbedienungen solcher Geräte allein, wenn Fahrer diese die Hand nehmen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, über das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: III-1 RBs 27/20).
Das Auto eines Mannes verfügte über ein Navi, das sich mit einer manuellen Fernsteuerung bedienen ließ. Dafür war eine spezielle Halterung am Armaturenbrett des Fahrzeugs vorhanden, in der das Gerät auch bedient werden konnte. Unterwegs aber nahm der Mann die Fernbedienung in die Hand und machte Eingaben. Der Vorgang wurde bemerkt und es folgte ein Bußgeld von 100 Euro, wogegen sich der Fahrer wehren wollte.
Das hatte aber kein Erfolg. Die Richter werteten auch die Fernbedienung als ein «der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät» im Gesetzessinn. Denn sie diene auch der Organisation der Ausgabe auf dem Navidisplay. Und das wird auch explizit im Verbot neben dem Mobiltelefon genannt. Wer solche Geräte aber in der Halterung nutzen will, darf das, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des DAV.
(dpa/tmn)