Gebrauchtwagen Garantie

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Gebrauchtwagen mit Garantie geben dem Käufer die Sicherheit, dass der Händler mögliche Reparaturen in der Garantiezeit bezahlt. Die Gebrauchtwagen Garantie ist eine Gewährleistung, die dem Käufer deutlich mehr Sicherheit gibt.

Vor einigen Jahren gab es eine Garantie bei Gebrauchtwagen mit Glück und nach langen Verhandlungen häufig nur gegen Entrichtung eines Aufpreises. Heutzutage sind die Händler  verpflichtet, Gebrauchtwagen mit Garantie zu veräußern. Sobald in den ersten Monaten nach dem Kauf schwerwiegende Probleme bei dem Gebrauchtwagen auftreten, hat der Händler diese sie in der Regel auf eigene Kosten zu beheben.

Gebrauchtwagengarantie bringt Händler in die Pflicht

Die neuen Regelungen zur gesetzlichen Gebrauchtwagen Garantie geben den Käufern sehr viel mehr Sicherheit. So haben die Käufer anders als in der Vergangenheit nicht mehr nachzuweisen, dass ein aufgetretener Schaden bereits zum Zeitpunkt vom Kauf bestand. Diesen Nachweis zu erbringen entbehrt in der Praxis meist jeder Möglichkeit. Die Neu-Regelung gestattet es  Gebrauchtwagenkäufern, den Händler aufzusuchen und eine kostenfreie Reparatur einzufordern. Wie eine Neuwagengarantie sichert eine Gebrauchtwagen Garantie jedoch nicht alle Bauteile ab. Typische Verschleißteile wie etwa Bremsbeläge, Stoßdämpfer oder Reifen sind von der Gebrauchtwagen Garantie ausgeschlossen. Auf wesentliche Teile eines Fahrzeugs, die einen sehr teuren Austausch mit sich ziehen, erstreckt sich die Garantie für Gebrauchtwagen allerdings. Dies betrifft etwa manuelle Getriebe, Automatik-Getriebe oder den Motor.

Gebrauchtwagen auf Garantie kaufen

Eine allgemeingültige Abdeckung der Gebrauchtwagen Garantie existiert nicht, der genaue Inhalt der Gebrauchtwagen Garantieversicherung kann von Händler zu Händler variieren. Daher ist es sinnvoll, das ungeliebte „Kleingedruckte“ der Garantiebedingungen vor dem Gebrauchtwagen-Kauf  auf Herz und Nieren zu prüfen. Ausschlaggebend ist weiterhin, ob das Garantie-Angebot von einem dritten Dienstleister stammt, oder ob ein größeres Autohaus mit zugehöriger Werkstatt Vertragspartner des Käufers wird. Dies birgt Vorteile, da ein Autohändler mit Werkstatt sich meist als bereitwilliger und kompetenter zeigt, eventuell anfallende Reparaturen auf Kulanz-Basis zu übernehmen.

Garantie für Gebrauchtwagen nicht für alle Fahrzeuge

Zudem ist zu beachten, dass Händler für bestimmte Autos keine Gebrauchtwagen Garantie ausweisen. Häufig sind ein zu hohes Alter,  hohe Laufleistung oder allgemein schlechter Zustand die Gründe dafür. Solche Fahrzeuge werden meist als „Bastlerfahrzeuge“ veräußert. Gebrauchtwagen ohne Garantie werden auch bevorzugt exportiert. Wer sich ein derartiges Auto günstig zulegt, hat keinerlei Anspruch auf jedwede Gebrauchtwagen Garantie. Ähnlich verhält es sich mit Garantie beim Privat Gebrauchtwagen Kauf: sie wird in der Regel nicht gewährt. Deswegen ist gerade bei Kiesplatz-Händlern Vorsicht angebracht, die angeblich im Kundenauftrag verkaufen und sich so meist vor der Gebrauchtwagengarantie drücken wollen

2 comments on “Gebrauchtwagen Garantie

  1. Ron

    Hallo, ich bin hier eher zufällig gelandet. Ich denke, dass der Beitrag so einige Sachen durcheinander wirft!

    1. Es gibt KEINE gesetzliche Pflicht für eine Gebrauchtwagen-Garantie. Ein gewerblicher Verkäufer ist nur zur zweijährigen Gewährleistung verpflichtet, die per Vertrag auch auf 1 Jahr verkürzt werden kann. In dem ersten halben Jahr liegt die Beweislast bei Mängeln beim Verkäufer, und nach 6 Monaten beim Käufer.

    2. Fahrzeuge, die als „Bastlerfahrzeug“ oder „Exportwagen“ deklariert werden, sind ebenfalls Gewährleistungspflichtig, egal was im Vertrag steht. Einzige Ausnahme ist der Verkauf aus privater Hand.

    3. Eine Garantie ist und bleibt ein freiwilliges Angebot des Verkäufers. Sie kann je nach Angebot aufpreispflichtig sein.

    Beste Grüße,

    Ron

  2. hase

    das ist doch totaler quatsch mit der pflicht der gebrauchtwagengarantie. Gewährleistung heißt das magische und wertlose wort.

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