Ein Fahrtenbuch dient dem Nachweis, in welchem Verhältnis ein Fahrzeug privat und geschäftlich genutzt wird. Die tatsächlichen Aufwendungen des Fahrzeugs sollen auf die private und betriebliche Nutzung des Kfz aufgeteilt werden.
Das Fahrtenbuch muss dabei den Mindestanforderungen des Finanzamtes entsprechen. Diese sind recht streng, müssen aber strikt eingehalten werden, damit das Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird. Ist dies nämlich nicht der Fall, tritt die 1%-Regelung für die Besteuerung von Firmenfahrzeugen ein, die zur privaten Nutzung überlassen wurden.
Beim Führen des Fahrtenbuches bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Es kann handschriftlich geführt werden, oder man entscheidet sich für die elektronische Variante.
Lose Blätter, die einfach nur gesammelt werden, reichen nicht als Fahrtenbuch aus. Es muss sich, dem Wortlaut entsprechend, um ein gebundenes Buch oder Heft handeln.
Ist einmal etwas in das Fahrtenbuch eingetragen, darf dies nicht mehr geändert werden. Das Buch dient reinen Dokumentationszwecken und muss zwingend übersichtlich gehalten werden. Die enthaltenen Daten müssen fortlaufend eingetragen werden, Nachträge oder falsche zeitliche Wiedergaben werden nicht anerkannt.
Zu den notwendigen Angaben gehören u.a. das Datum, das Ziel der Fahrt, der Zweck der Fahrt sowie der Kilometerstand.
Wer sein Fahrtenbuch ordentlich und korrekt führen möchte, sollte sich regelmäßig über aktuelle Rechtsprechung informieren. Immer wieder fällen die Gerichte interessante Urteile, die sich lohnen, gelesen zu werden, um für die eigene Fahrtenbuchnutzung immer auf dem neusten Stand zu sein. Auch im Internet finden sich vielfältige Informationen rund um das Thema, so etwa auf http://www.autoversicherungen.info/ratgeber/fahrtenbuch-richtig-fuehren/. Wer sich im Vorfeld genauestens informiert, welche Angaben nötig sind, wird später keine Probleme bei der Anerkennung durch das Finanzamt haben.