Die Stoßstange muss man in Deutschland nicht unbedingt ersetzen lassen. Ohne Stoßstange mit dem Gebrauchtwagen durch die Gegend zu fahren, bringt einem jedoch spätestens im Versicherungsfall eine Menge Ärger.
Jeder kennt das. Man fährt um eine Ecke, passt einen Moment nicht auf, und schon hängt einem der neue Mercedes in der Stoßstange des Gebrauchtwagens. Die ist jetzt verbeult oder fällt im besten Fall ganz ab – was nun? Natürlich werden die meisten Leute zur Reparatur fahren und sich die Stoßstange ersetzen lassen. Nur, ist das überhaupt gesetzlich vorgeschrieben?
Die Gesetzeslage – ist eine Stoßstange Pflicht?
Tatsächlich dürfen an einem Auto keine scharfen Kanten vorstehen. Es muss verkehrssicher sein und die Nummernschilder müssen sichtbar und beleuchtet sein. Ob die Stoßstange vorne dran ist oder nicht, ist zumindest eine rechtliche Grauzone, die meisten Gesetzeshüter dürften einen aber deswegen nicht belangen.
Die Versicherung ist nicht erfreut
Ganz anders sieht das hingegen mit der Kaskoversicherung aus. Wenn klar ist, dass Sie ihren Gebrauchtwagen nicht ausreichend geschützt haben, indem Sie zum Beispiel die Stoßstange beim Fahren weglassen, werden Sie höchstwahrscheinlich Probleme im Versicherungsfall haben. Schließlich ist die Stoßstange nicht zum Spaß am Auto angebracht, sie soll vor allem ersten Schutz für die Karosserie und indirekt auch die Motorhaube bieten.
Also – gesetzlich ist es nicht ganz eindeutig und man kommt wohl damit durch, aber reparieren lassen sollte man den Schaden unbedingt!
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