Neustadt/Weinstraße – Wer harte Drogen konsumiert, muss damit rechnen, dass er seinen Führerschein verliert. Dafür müssen Konsumenten nicht einmal am Straßenverkehr teilnehmen, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße zeigt.
Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der auf einem Festival unter anderem Ecstasy eingenommen hatte. Sein Auto hatte er zu Hause gelassen. Bei einer Polizeikontrolle am Bahnhof stellte die Polizei den Drogenkonsum fest – und mit sofortiger Wirkung entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein. Dagegen wehrte sich der Mann. Vor Gericht gab er an, dass er zwischen dem Konsum und dem Fahren eines Autos unterschieden und sich auch noch zwei Tage Urlaub zum Ausnüchtern genommen habe. Diese Argumentation blieb aber erfolglos.
Allein aufgrund der Einnahme von harten Drogen wie Amphetamin (Ecstasy) sei die Fahrerlaubnis zu entziehen, entschied das Gericht. Ob der Mann unter Drogeneinfluss am Verkehr teilgenommen hat oder nicht, spiele keine Rolle – genauso wenig die Frage, ob er zwischen dem Konsum der Drogen und dem Führen eines Autos unterscheiden könne.
Das Gericht führte wissenschaftliche Erkenntnisse ins Feld, wonach mögliche Wirkungen und Nachhalleffekte harter Drogen auch in ihrer zeitlichen Dimension nicht verlässlich einzuschätzen seien. Dies gelte besonders für die hier sehr knapp bemessene Ausnüchterungszeit (Az.: 1 S 198/17). Auf die Entscheidung weist die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins mit.
(dpa/tmn)