Essen (dpa/tmn) – Raststätten werden meist nur für kurze Zwischenstopps genutzt. Doch diese Zeit reicht Kriminellen oft schon. Um auf Rastplätzen nicht Opfer einer Straftat zu werden, sollten Autofahrer einige Grundregeln beachten, rät der Tüv Nord.
Auch wer das Fahrzeug nur kurz verlässt, etwa um zu tanken oder für einen Kurzbesuch der Toilette, sollte immer den Zündschlüssel abziehen. Denn nach Abschaltung der Zündung wird in der Regel die elektronische Wegfahrsperre automatisch aktiviert. Auch sollten die Fahrer immer das Lenkradschloss einrasten lassen und vor dem Aussteigen Fenster, Türen und Kofferraum verschließen. Das gilt auch für das Schiebedach, wenn vorhanden.
Der Einsatz der Funkfernbedienung ist ebenfalls hilfreich. Denn sie quittiert das Verschließen der Fahrzeugtüren zum Beispiel durch ein kurzes Aktivieren der Blinker. Um Diebe nicht anzulocken, sollten Wertgegenstände wie Handys, Navigationsgeräte oder Handtaschen nicht erkennbar im Innenraum liegen. Bei Radios sollte, falls möglich, das Bedienteil entfernt werden. Auch ein Zweitschlüssel für das Fahrzeug sollte sich nicht im Handschuhfach finden lassen. Denn das gilt bei Versicherungen im Falle eines Autodiebstahls als grobe Fahrlässigkeit. Einen Schadenersatz leisten sie dann nicht.
(dpa)