Berlin – Ohne Freisprechanlage im Auto mit dem Handy zu telefonieren, ist verboten. Das kostet 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Gesetzgebung ist mittlerweile sehr streng geworden.
Bestraft wird auch, wenn man es nur kurz in die Hand nimmt, etwa um auf die Uhr zu sehen, oder das Gerät aus der Hosentasche zieht, wo es womöglich stört und unbequem geworden ist. Andere Aktivitäten sind weiterhin erlaubt. Ein beherzter Biss ins Wurstbrot, ein Schluck Wasser gegen den Durst, die Bedienung des Navis oder ein kräftiger Zug an der Zigarette – aber ist es das auch ungefährlich?
Gerade das Rauchen am Steuer ist bei Experten umstritten. «Ein grundsätzliches Rauchverbot gibt es in Deutschland nicht», sagt Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). «Aber es wäre durchaus zu befürworten. Gerade mitfahrende Kinder leiden unter Zigarettenrauch stark.» Andere Länder haben das bereits erkannt und entsprechende Gesetze erlassen. In Griechenland und Frankreich gibt es beispielsweise ein Rauchverbot im Auto, wenn minderjährige Kinder unter zwölf Jahren mitfahren. «In Großbritannien gilt das Verbot sogar bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr.»
In Italien darf zudem auch nicht geraucht werden, wenn eine schwangere Person im Fahrzeug sitzt, ergänzt Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Doch nicht nur im Hinblick auf die Spätfolgen bei Mitfahrenden durch das Passivrauchen ist eine Gefahr gegeben, sondern auch dadurch, dass der Fahrer abgelenkt ist.
«Besonders gefährlich wird es, wenn er eine Zigarette anzündet und somit den Blick von der Straße abwendet», sagt Smetanin. Brandgefährlich: Glut fällt auf den Teppich oder aufs Polster. «Beim Rettungsversuch der Autotextilien hat schon mancher die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren.» Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift zwar trotzdem. «Der Geschädigte bekommt vollen Schadenersatz und der Verursacher wird nicht in Regress genommen», sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gleiches gilt, wenn der Fahrer getrunken oder gegessen hat.
Doch die Kaskoversicherung könne einwenden, dass sich der Fahrer grob fahrlässig verhalten hat. In der Beweispflicht sei aber der Versicherer, nicht der Fahrer. Kann die Fahrlässigkeit belegt werden, bleibt der Fahrer zwar nicht auf dem ganzen Schaden am eigenen Autos sitzen. Aber von 25 bis 75 Prozent, die er selber zahlen muss, sei alles möglich, hängt aber vom Einzelfall ab. «Es macht zum Beispiel einen Unterschied, ob der Fahrer sich die Zigarette im Smart oder im Gefahrguttransporter anzündet und von der Fahrbahn abkommt.» Ein grob fahrlässiges Verhalten kann der Versicherer nicht nur beim Essen, Trinken und Rauchen erkennen, sondern auch bei Handy- und Navinutzung, Bedienung des Autoradios oder Greifen oder Bücken nach Gegenständen.
Das Navi kann leicht auch der Beifahrer bedienen. Beim Rauchen funktioniert das nicht. Viele starke Raucher können gerade bei langen Fahrten nicht vom Glimmstengel lassen. Hier rät Smetanin «Lieber öfter eine Pause auf dem Rastplatz einlegen!» Fahrer könnten zusätzlich oder ersatzweise auf Nikotinpflaster oder -kaugummis zurückgreifen.
Wer aber einen Rastplatz mit Tankstelle ansteuert, muss wiederum beachten: Feuer und Glut können einen Brand verursachen. Da entzündbare Dämpfe auch über die eigentliche Säule hinausgehen könnten, gelte damit ein Rauchverbot für das gesamte Tankstellengelände, erklärt Christian Janeczek. «Es sei denn, durch den Betreiber sind Raucherbereiche eingerichtet worden.»
Auch bei Feldern, Wiesen und Wäldern reicht im Hochsommer oft schon ein Funke aus. «Wer raucht, kann das gerne machen, aber man sollte die Zigarette nicht aus Bequemlichkeit aus dem Fenster des Autos werfen», sagt Carsten Pix vom Deutschen Feuerwehrverband (DFV). Bei Trockenheit entstünden meistens «nur» sogenannte Böschungsbrände durch die weggeworfenen Kippenstummel. «Die erkennt man an den schwarzen Flächen seitlich der Straßen, die man häufig sieht.»
Aber auch große Waldbrände seien so schon ausgelöst worden. Das unsachgemäße Entsorgen von Kippen ist kein Kavaliersdelikt. «Wer eine Zigarette aus dem Auto wirft, erfüllt den Ordnungswidrigkeitsbestand der unzulässigen Abfallentsorgung», sagt Janeczek. Ein Bußgeld von rund 25 Euro ist die Folge. Entsteht aber ein Brand, stelle das den Straftatbestand der fahrlässigen Brandstiftung dar. «Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.»
(dpa/tmn)