Hannover – Wer sich als Unfallopfer während der Wiederbeschaffung seines beschädigten Autos einen Mietwagen nimmt, bekommt die Kosten dafür erstattet. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: 420 C 7631/15).
Man muss auch nicht auf einen Mietwagen verzichten, wenn das Netz des öffentlichen Nahverkehrs besonders gut ausgebaut ist. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nahm sich eine Frau einen Mietwagen. Die Kosten dafür machte sie geltend. Die Versicherung erstattete aber nur einen Teil. Da die Frau in einer Großstadt mit gut ausgebautem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) lebt, wäre es zumutbar für sie gewesen, Bus und Bahn zu nutzen.
Das Gericht war anderer Meinung. Das wäre nur der Fall gewesen, wenn das Ersatzverkehrsmittel denselben Komfort geboten hätte wie das eigene Auto. Dieses könne man etwa immer nutzen, während beim Angebot des ÖPNV immer ein Fahrplan gelte. Außerdem seien Störungen im ÖPNV nicht selten. Auch der Fahrkomfort könne man nicht mit dem eigenen Pkw vergleichen. Die Versicherung musste zahlen.
(dpa/tmn)