Mit dem Rad über den Zebrastreifen: Wer hat Vorrang?

Bad Windsheim – Am Zebrastreifen haben Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang beim Überqueren der Straße. Das gilt auch für Radfahrer – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Fahrradfahrer haben nur Vorrang am Zebrastreifen, wenn sie vorher absteigen und ihr Rad über den Übergang schieben. So gelten sie rechtlich als Fußgänger, erklärt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Anhalten müssen Autos gegebenenfalls auch für Krankenfahrstühle, die etwa von Senioren als Elektromobil genutzt werden.

Über den Zebrastreifen zu radeln, sei zwar nicht verboten, erläutert sich ein Sprecher. Nur haben Radler dann keinen Vorrang mehr. Sie müssen so die Straße queren, als sei kein Zebrastreifen vorhanden, und auch Fußgängern, Krankenfahrstuhl- und Rollstuhlfahrern Vorrang geben. Sie riskieren dabei zudem ein Bußgeld von zehn Euro, sollte ein Autofahrer wegen ihnen bremsen oder anhalten müssen.


(dpa/tmn)

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