Probleme beim Carsharing vermeiden

Berlin – Das eigene Auto – ein Stück Freiheit! Allerdings verursacht dieser Besitz laufende Kosten: Kraftstoff, Kfz-Versicherung, Steuer, Tüv und HU. Was also tun, wenn man einerseits unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln sein möchte, man aber die Kosten für einen eigenen Pkw scheut?

Der Mittelweg, den immer mehr Deutsche wählen, ist das Carsharing. Laut einer Statistik des Bundesverbandes Carsharing (bcs) teilten sich Anfang 2017 1,7 Millionen Fahrberechtigte 17 200 Fahrzeuge – Tendenz steigend.

Aktuell gibt es zwei Möglichkeiten: stationsbasiertes Carsharing und Free-floating. «Beim stationsbasierten steht das Auto an einer Station des Anbieters, wo es abgeholt und bei Ablauf der Mietdauer wieder abgestellt werden muss», erklärt Gunnar Nehrke vom bcs. Der Vorteil hier ist, dass die Fahrzeuge zuverlässig Wochen im Voraus buchbar sind.

«Das Angebot ist groß und reicht vom Kleinwagen bis zum Transporter», sagt Sabine Behr vom ADAC. Beschränkter hingegen sei das Angebot beim Free-floating. «Dafür darf das Fahrzeug nach der Fahrt einfach dort abgestellt werden, wo man gerade ist – solange man sich im Geschäftsbereich des Anbieters befindet.» Dabei müsse die Mietdauer nicht vorher festgelegt werden. Entsprechend befinden sich die Fahrzeuge willkürlich im Stadtgebiet verteilt und sind über das Handy ortbar und buchbar. «Dieses Modell bietet sich an, wenn man kurzfristig im Stadtgebiet unterwegs sein möchte, denn es ist nur spontan buchbar», sagt Nehrke.

In der Regel sei es zwei- bis dreimal so teuer wie das stationsbasierte Carsharing. Letztlich müsse man sein eigenes Nutzungsverhalten analysieren und sich die Verfügbarkeit der Fahrzeuge genau ansehen, rät Nehrke. «Beim stationsbasierten Carsharing muss man sich fragen, ob es in Wohnortnähe Stationen gibt, beim Free-floating, ob man im Operationsgebiet des Anbieters wohnt.» Wer weniger als 10 000 Kilometer pro Jahr mit dem Auto fahre, für den könnte Carsharing kostengünstiger als der eigene Wagen sein.

Zwar sind die Fahrzeuge meistens vollkaskoversichert, aber eine Selbstbeteiligung besteht dennoch oft. «Egal ob Kratzer beim Ausparken oder Auffahrunfälle: Kunden der großen kommerziellen Anbieter müssen sich im Schadenfall unter Umständen auf eine Selbstbeteiligung einstellen», sagt Simon Frost vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Je nach Anbieter könnten hier zwischen 500 und 1500 Euro fällig werden. Die Betreiber böten allerdings zumeist Schutzpakete an, mit denen sich die Selbstbeteiligung reduzieren lässt. Hierzu rät auch Nehrke. Gerade für Personen, die selten Auto fahren und wenig Fahrpraxis hätten, sei ein solches Schutzpaket sinnvoll.

«Vor dem Einsteigen sollte das Auto auf sichtbare Schäden überprüft werden», rät Frost. Die Schadensliste des Anbieters sollte also mit den tatsächlichen Schäden verglichen werden. Auch ob die vorgeschriebene Ausrüstung – etwa Warndreieck oder Warnweste – an Bord ist, sollte man prüfen, rät Behr. Bei einer Kontrolle werde nämlich der Fahrer dafür verantwortlich gemacht. Hat man tatsächlich einen Schaden oder ein weiteres Manko entdeckt, rät Nehrke, dies sofort über die App oder telefonisch der Buchungszentrale zu melden. «Sonst kann es sein, dass der Schaden Ihnen zugerechnet wird».

Als Zugangsmedium fungiert oft eine Karte. Wer die verliert, sollte mit der Buchungszentrale des Anbieters Kontakt aufnehmen, rät Nehrke. Bei Verlust der Karte bekomme man kostenlos eine neue. Verliert man sie aber während der Anmietung, kann man die Buchung nicht aktiv abschließen. Auch in diesem Fall ist der Anbieter zu kontaktieren. Er schließt das Fahrzeug von der Ferne aus ab und beendet die Buchung.


(dpa/tmn)

(dpa)

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