Bremen – Ein Gutachten über den Ausschluss einer Drogenabhängigkeit kann dabei helfen, einen entzogenen Führerschein zurückzubekommen. Bei erneuter Auffälligkeit kann das Gutachten aber hinfällig werden – auch dann, wenn es um «mildere» Drogen geht.
Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer den Führerschein verloren, weil er mehrfach unter dem Einfluss von Kokain und Heroin am Steuer gesessen hatte. Jahre später beantragte er den Führerschein erneut. Das wurde von einem Gutachten abhängig gemacht, dass der Mann vorlegen musste. Das Gutachten bestätigte, dass er keine Drogen mehr konsumiere, und der Mann bekam die Fahrerlaubnis zurück.
Vier Jahre später wurde bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass er unter Cannabis-Einfluss fuhr. Er verlor den Führerschein erneut, legte jedoch Einspruch ein mit dem Argument, er habe ja kein Kokain oder Heroin genommen, und verwies auf das Gutachten zur Fahreignung.
Das Verwaltungsgericht Bremen (Az.: 5 V 705/16) wies die Klage aber ab. Durch seine Drogenfahrt sei die Beurteilung des Gutachtens nicht mehr gerechtfertigt, der Mann habe keine ausreichende Kontrolle über seinen Drogenkonsum. Berechtigte Fahreignungszweifel lägen vor. Dabei komme nicht darauf an, dass er diesmal «mildere» Droge genommen habe. Auf das Urteil weist der ADAC hin.
(dpa/tmn)