Die Neuanmeldung, auch für einen Audi, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die Kosten der jeweiligen Zulassungsstellen unterscheiden sich etwas voneinander. Im Schnitt rechnet man mit 25 Euro für die Zulassung eines inländischen Fahrzeuges.
Die Neuanmeldung, auch für einen Audi, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die Kosten der jeweiligen Zulassungsstellen unterscheiden sich etwas voneinander. Im Schnitt rechnet man mit 25 Euro für die Zulassung eines inländischen Fahrzeuges. Hinzu kommen noch 10 EUR für das Wunschkennzeichen. Die Schilder kosten etwa 30 EUR. So ist man mit 60 – 70 EUR insgesamt gut dabei. Bereits vor dem Besuch der Zulassungsstelle muss die Haftpflichtversicherung für den PKW abgeschlossen werden.
Tüv-Plakette und die Nummernschilder
Die Zulassungsstelle fertigt zuerst ein Schriftstück mit dem zugeordneten oder dem gewünschten Autokennzeichen aus. Damit begibt man sich zu einem Schildermacher, dessen Werkstatt sich in der Regel in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle befindet. Dort werden zwei Schilder angefertigt. Damit geht es wieder zurück zur Zulassungsstelle. Jetzt bekommt man den Fahrzeugschein und die Zulassungsplakette. Die Plakette erhält nun ihren Platz auf dem Nummernschild. Damit ist der Vorgang erledigt.
Tüv-Untersuchung für die Neuanmeldung
Mitzubringen sind für die Zulassung der Personalausweis, die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) der PKW-Versicherung, die Zulassungsbescheinigung Teil II – der Fahrzeugbrief -, die Gewerbeanmeldung bei Firmen bzw. der Vereinsregisterauszug bei einem Verein. Selbstverständlich kann man sich auch durch einen Service des Händlers oder einen Kfz-Service bei der Anmeldung vertreten lassen. Dafür muss jedoch eine schriftliche Vollmacht sowie die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer zweifach vorliegen. Für einen Gebrauchtwagen benötigt man zusätzlich einen gültigen Tüv-Nachweis, die Abmeldebescheinigung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I – der Fahrzeugschein.
Mittlerweile sind die Zulassungsstellen fast vollständig dazu übergegangen, die Neuanmeldung eines Fahrzeuges einmal vom Vorhandensein einer Kfz-Haftpflichtversicherung und zum anderen von der Einzugsermächtigung der Kfz-Steuern abhängig zu machen.