Karlsruhe – Wer als Autofahrer einen anderen bedroht und dabei einen Schaden erleidet, ist selbst schuld. Das lässt sich aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe ablesen (Az.: 20 S 16/16).
Im besagten Fall verfolgte ein Autofahrer ein vor ihm fahrendes Auto, weil er sich durch dessen Fahrstil behindert fühlte. Er stellte den anderen Fahrer zur Rede, stieg schließlich aus und schlug auf das andere Auto ein. Er versuchte auch, dessen Autotür zu öffnen. Da fuhr der andere los und soll über den Fuß des Wüterichs gefahren sein. Der fiel hin und klagte auf Schadenersatz.
Den verwehrte ihm aber das Gericht, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Er sei weitgehend selbst schuld daran, dass der andere die Flucht ergriff und der Kläger stürzte. Denn der Vorfall habe sehr bedrohlich gewirkt. Um nicht verletzt zu werden, hätte er entsprechend weit vom Auto weggehen müssen.
(dpa/tmn)