Verkehrsrecht – es gibt immer wieder neue Änderungen

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Täglich steigen Tausende von Menschen in Ihr Auto und fahren auf Deutschlands Straßen. Damit nicht täglich ein Chaos ausbricht, gibt es Gesetzte, die die Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr regeln und andere, in denen Verhaltensregeln während der Teilnahme festgeschrieben sind. Dabei gibt es in diesem Bereich aber immer auch Änderungen.

Das Verkehrsrecht – immer in Bewegung

Weil es im Verkehrsrecht ständige Neuerungen gibt, spricht man von einem „lebenden Recht“. Es gibt immer wieder neue Fahrzeuge, über deren Zulassungsvoraussetzungen beschlossen werden muss oder es wird darüber diskutiert, ob eine Probezeit bis 21 Jahre noch zeitgemäß ist.

Änderungen gibt es auch in der Straßenverkehrsordnung, denn wer zu schnell gefahren ist, wird zwar schon immer bestraft, aber in regelmäßigen Abständen werden die Strafen für Verkehrsvergehen verschärft. Dabei handelt es sich in der Regel um immer höher werdende Bußgelder, Fahrverbote und „Punkte in Flensburg“.

Die Zeit nach der Ordnungswidrigkeit

Wer wegen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr belangt wird, hat grundsätzlich immer das Recht, angehört zu werden oder gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens ist kompliziert und umfangreich und sollten Sie damit überfordert sein, stehen Ihnen Rechtsanwälte zur Verfügung. Recherchieren Sie im Internet und erkundigen sich nach Gerichtsurteilen in einem ähnlich gelagerten Fall, um Parallelen zu ihrem Fall ziehen und gegebenenfalls davon profitieren zu können.

Verkehrsregeln sind sinnvoll

Um den Umgang zwischen Menschen im Straßenverkehr zu regeln, bedarf es Normen und Richtlinien, an die sich jeder hält. Sollten diese Regeln missachtet werden, bekommt man zwar immer wieder ein Bußgeld, das manchmal unerwartet den Geldbeutel belastet, jedoch wird auch immer wieder die persönliche Rücksichtnahme im Straßenverkehr gefördert. Sollten Sie sich jedoch ungerecht behandelt fühlen, zögern Sie nicht gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Verzichten Sie jedoch in diesem Fall nicht auf einen Rechtsbeistand, der fundierte Kenntnisse im Bereich Verkehrsrecht besitzt.

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