Hamburg (dpa/tmn) – Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy ist Autofahrern hinter dem Lenkrad untersagt. Das Handyverbot verbietet auch, mit dem Mobiltelefon Fotos am Steuer zu machen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg.
Ein Mann hatte hinter dem Steuer seines Autos Fotos mit seinem Mobiltelefon gemacht. Er wurde dabei erwischt und bekam einen Bußgeldbescheid, gegen den er gerichtlich vorging.
Doch das Gericht bestätigte das Bußgeld. Während der Fahrt dürfe ein Autofahrer das Handy nicht nutzen. Das schließt nach Ansicht des Gerichts aber nicht nur das Telefonieren ein, sondern bereits das Aufnehmen und das Halten des Geräts. Insbesondere aber nannte das Gericht die Nutzung zur Speicherung sowie zur Datenverarbeitung und -darstellung. So sind demzufolge auch Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen tabu (Az.: 2 – 86/15 (RB) – 3 Ss 155/15 OWi). Über den Fall berichtet die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).