Bamberg (dpa/tmn) – Wer über eine rote Ampel fährt, dem droht eine hohe Strafe. Als Beweis reicht unter Umständen eine Zeugenaussage. Das lässt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg schließen (Az.: 3 Ss Owi 1310/15), über das der ADAC berichtet.
Im verhandelten Fall wurde einem Autofahrer zur Last gelegt, eine Ampel überfahren zu haben, die länger als eine Sekunde rot war. Daher bekam er neben Bußgeld und Punkten auch ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt. Der Autofahrer klagte dagegen, denn er behauptete, dass die Ampel noch nicht so lange Rot zeigte.
Das Gericht wies die Klage ab und stützte sich dabei auf Zeugenaussagen eines Polizisten vor Ort. Er hatte ausgesagt, dass die Ampel schon wieder auf Grün umschaltete, unmittelbar nachdem der Kläger durchgefahren war – und damit bereits länger als eine Sekunde rot gewesen sein musste. Damit bestätigte das Gericht den qualifizierten Rotlichtverstoß.
(dpa)