Frankfurt am Main (dpa/tmn) – Bremst ein Linienbus außergewöhnlich stark, können Fahrgäste auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hoffen, wenn sie sich trotz Festhaltens verletzen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Über die Entscheidung berichtet die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im konkreten Fall musste ein Busfahrer auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Ein entgegenkommendes Fahrzeug sah er dabei zu spät und legte eine Vollbremsung ein. Dabei wurden drei Fahrgäste von ihren Sitzen gerissen. Ein Mann erlitt einen Oberschenkelhalsbruch. Er klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Mit Erfolg (Az.: 12 U 16/14). Zwar müssen Fahrgäste generell selbst für sicheren Halt sorgen und sich ausreichend festhalten. Wenn sie bei einem Manöver stürzen, sei zunächst anzunehmen, dass sie dies nicht gemacht haben. Doch im konkreten Fall liege ein «atypischer Fall» vor. Denn trotz der Tatsache, dass die Menschen auf den Sitzen saßen und sich festhielten, kam es bei der Vollbremsung zu den Stürzen. Es sei außerdem zu vermuten, dass der Fahrer aufgrund von Unachtsamkeit so unvermittelt ausweichen und bremsen musste. Daher sei dem Kläger Schadenersatz und ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro zuzusprechen.
(dpa)