Viele Autofahrer, vor allem junge Menschen, können sich ihr Traumauto nicht leisten. Daher werten sie ihr Fahrzeug durch bauliche Veränderungen am Auto, durch sogenanntes Tuning, auf. Für andere wiederum ist es ein Hobby oder sogar eine Leidenschaft ihr Auto durch Tuning immer weiter zu perfektionieren.
Je breiter desto besser
Für viele gehört es zur Perfektion, wenn das Auto breiter wird bzw. wirkt, oder sie empfinden das als cooler und optisch eindrucksvoller. Hierzu wird an Fahrzeugen gerne eine Spurverbreiterung durchgeführt. Neben den optischen Effekten durch die das Auto sportlicher wirkt, können dabei durchaus positive Effekte für das Fahrverhalten erzielt werden. Dies liegt vor allem daran, dass der Schwerpunkt des Fahrzeugs durch eine Spurverbreiterung verlagert wird.
Die Spurverbreiterung kann technisch vor allem auf zwei Arten erreicht werden. Die eine besteht aus breiteren Reifen. Bei der zweiten Version werden die Achsen oder eine Achse durch Distanzscheiben verbreitert.
Die Spurverbreiterung eintragen lassen
Gerade bei baulichen Veränderungen am Fahrzeug ist es so, dass diese unter Umständen die Verkehrssicherheit gefährden können. Daher müssen solche Veränderungen vom TÜV auf ihre ordnungsgemäße Durchführung überprüft werden. Das ist bei baulichen Veränderungen der Regelfall und auch bei der Nutzung vieler Teile, die nicht unbedingt eine bauliche Veränderung darstellen wie etwa Reifen. Auf jeden Fall muss eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) mitgeführt werden. Die ABE liegt den Teilen beim Kauf bei.
Wenn die Teile ein Teilegutachten enthalten, muss die Veränderung beim TÜV oder einer gleichwertigen Organisation geprüft werden. Bei Spurverbreiterungen ist das der Regelfall. Sofern alles als ordnungsgemäß und sicher eingestuft wird, händigt der TÜV ein Prüfzeugnis aus. Dieses Zeugnis muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, und die Änderung wird dann entsprechend in den Fahrzeugschein eingetragen.
Ohne Eintragung wird’s teuer.
Wenn man die Spurverbreiterung nicht eintragen lässt kann es bei einer Verkehrskontrolle teuer werden, denn das ganze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer die ABE nicht mitführt, kommt mit 10 EUR Bußgeld noch recht billig davon. Wer die ordnungsgemäße Eintragung versäumt hat, ist bereits mit 50 EUR dabei. Bei einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sogar mit 90 EUR und einem Punkt in Flensburg.
Fotoquelle: TÜV SÜD