Karneval: Masken am Steuer sind tabu

Frankfurt/Main – Wer mit dem Auto zur Karnevalsfeier fährt, muss darauf achten, dass ihn ein Kostüm am Steuer nicht behindert. Ganz wichtig: Auch an den tollen Tagen müssen Fahrer am Steuer identifizierbar bleiben.

Tabu sind Masken, die das verhindern, erklärt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Außerdem darf die Verkleidung die Sicht, das Gehör oder die Bewegungsfreiheit nicht einschränken, beispielsweise durch Augenklappen oder Clown-Schuhe.

Wer dennoch so kostümiert fährt, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen. Außerdem könne die Vollkaskoversicherung die Zahlung eines Schadens nach einem dadurch verursachten Unfall verweigern, ergänzt der ADAC.

Grundsätzlich sind Kostüme am Steuer aber nicht verboten. Besonders sperrige Kostüme und Masken packen die Feiernden aber besser in den Kofferraum und ziehen sie erst am Veranstaltungsort an – oder man nutzt den öffentlichen Nahverkehr oder ein Taxi.


(dpa/tmn)

(dpa)

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