Berlin – Stürme wie «Sabine» können trotz aller Vorsicht unkalkulierbar werden. Gut, wenn für Schäden am Auto eine Teil- oder Vollkaskoversicherung aufkommt. Wer keine hat, muss Schäden am Auto aus eigener Tasche zahlen. Es sei denn, Dritten kann ein Verschulden dafür nachgewiesen werden.
Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Das ist der Fall, wenn beispielsweise Hausbesitzer oder aber auch Gemeinden ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben.
Womöglich haben Hausbesitzer nicht ausreichend in gebotener Weise dafür Sorge getragen, dass die Ziegel sicher auf dem Dach befestigt sind. Geschädigte Autofahrer können dann den Hauseigentümer haftbar machen. Das müsse aber immer im Einzelfall nachgewiesen und entschieden werden und ziehe zumeist Gerichtsverfahren mit entsprechenden Gutachten nach sich, so der GDV.
Wichtig: Schäden sollten Betroffene stets gut dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos. Wer nicht genau weiß, wer für das entsprechende Grundstück verantwortlich ist, sollte sich an die Polizei wenden, rät der GDV. Haben die Verantwortlichen alles richtig gemacht, und es gab keinen Anlass für Sicherungsmaßnahmen, können Geschädigte Dritte nicht haftbar machen.
(dpa/tmn)