Fahrerflucht muss nicht immer Führerscheinentzug bedeuten

Hamburg – Meist verlieren Autofahrer ihren Führerschein, wenn sie Fahrerflucht begehen. Aber das ist nicht zwangsläufig der Fall. Wer sich vor und auch nach der Tat für einen längeren Zeitraum nicht auffällig zeigte, kann ihn im Einzelfall behalten. Auch eine psychische Ausnahmesituation kann vor Verlust schützen.

Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az: 2 Rev 50/18).

Im konkreten Fall entfernte sich eine Frau vom Unfallort, wo sie einen Schaden von rund 2000 Euro verursacht hatte. Daraufhin wurde eine Geldstrafe angeordnet und der Führerschein eingezogen.

Nach einem Freispruch vor dem Amtsgericht in Hamburg verurteilte sie das Landgericht und zog den Führerschein erneut ein. Gegen das Urteil wehrte sich die Frau.

Das Oberlandesgericht gab ihr Recht. Demnach hätte Berücksichtigung finden müssen, dass sie vor der Tat und auch danach nicht im Straßenverkehr auffiel. So hätte sie sich nicht als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen.

Hinzu kam eine psychische Ausnahmesituation, die ihr das Gericht entlastend anrechnete. Ihr im Ausland lebender Ehemann sei ins Krankenhaus gebracht worden und sie gedanklich mit der Reiseorganisation dorthin beschäftigt gewesen. Zudem kommt: Der Schaden von 2000 Euro sei nicht zu hoch.


(dpa/tmn)

(dpa)

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