Dresden – Ob beim Umzug oder bei Bauarbeiten: Gerade in Wohngebieten gibt es immer wieder zeitliche begrenzte Halteverbote. Und sie sorgen für Ärger bei autofahrenden Anwohnern, wenn sie keine Parkplätze finden oder ihr Wagen abgeschleppt wurde.
Verkehrsrechtler Christian Janeczek aus Dresden erklärt im Interview die wichtigsten Regeln, die man als Autofahrer kennen muss.
Oft sagen Autofahrer: «Das Schild stand gestern Abend beim Parken noch gar nicht.» Wie lange vorher müssen die Halteverbote denn aufgestellt worden sein, damit sie gültig sind?
Da gibt es eine relativ klare
Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 2018. 72 Stunden, also drei volle Tage. Das heißt konkret: Beginnt ein Halteverbot etwa an einem Freitag um 7.00 Uhr, müssten die Schilder spätestens am Dienstag um 7.00 Uhr aufgestellt worden sein.
Genau dieser Zeitpunkt ist häufig ein Streitpunkt. Aufsteller müssen diesen im Protokoll vermerken. Ist das anfechtbar?
Klar ist der Zeugenverweis, also der Eintrag in das Protokoll vom Aufsteller, der schwächste Beweis. Wenn aber kein anderer vorhanden ist, genügt dieser in der Regel. Als Betroffener ist man dann in der Gegenbeweispflicht. Es hilft aber zum Beispiel, wenn man selbst einen Zeugen hat, der beim Abparken dabei war und aussagen kann: «Da waren noch keine Schilder.»
Eigentlich kann man nur auf Nummer Sicher gehen, wenn man stets nach dem Parken eine Aufnahme der Umgebung macht – gerade in Gegenden, wo häufig solche Zonen aufgestellt werden. Oder?
Fotos oder ein kurzes Video zu machen, ist ja heute kein Problem mehr. Schaden kann das nicht.
Müssen die Verbotsschilder, wie normale Straßenschilder, entgegensetzt des Verkehrs gerichtet sein, damit sie gültig sind?
Ja. Schilder sind quasi eine Art Verwaltungsakt und ein Verwaltungsakt muss bekannt gegeben werden. Das bedeutet: Wenn ein Verkehrsschild aufgestellt wird, müssen Sie die Möglichkeit haben, es als Verkehrsteilnehmer wahrzunehmen. Und das setzt voraus, dass es in Fahrtrichtung aufgestellt ist und sichtbar ist.
Wenn ein Verbotsschild zum Gehweg gedreht ist, ist es also nicht gültig?
Es muss in Fahrtrichtung aufgestellt sein. Das gilt theoretisch auch für die 72-Stunden-Regel, also den Zeitraum, ehe das Halteverbot beginnt – hier könnte man allerdings argumentieren, dass das gedrehte Schild einen Hinweis gibt, dass an dieser Stelle bald ein Halteverbot besteht. Und sie damit auch später als 72 Stunden zuvor in Richtung Straße gedreht werden dürften.
Wie groß dürfen die Halteverbotszonen sein?
Wenn ein Autofahrer aus einer Querstraße kommt, sein Fahrzeug abparkt und nicht durch einen einfachen Blick nach rechts und links sehen kann, dass dort Schilder stehen, ist er sicher. Eine konkrete Meterzahl gibt es nicht, denn ein Knick in der Straße oder eine Bebauung macht das unmöglich. Wer aber zum Beispiel von seinem Auto aus in 50 Meter Entfernung ein Schild sieht, sollte sich auch vergewissern, was darauf steht.
Es macht außerdem einen Unterschied, ob ich aus einer Querstraße komme und in eine Straße hineinfahre, oder ich etwa in einer Straße gerade entlang fahre, dann wende und schließlich parke. Auch hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht 2016 ein
Urteil gesprochen.
ZUR PERSON: Christian Janeczek ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden und außerdem Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
(dpa/tmn)