Nürnberg – Autofahrer müssen sich immer voll auf den Verkehr konzentrieren. Besonders, wenn man sich mit hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn bewegt, darf man sich nicht die kleinste Unachtsamkeit erlauben.
Wer beispielsweise mit 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn fährt und dabei das Infotainmentsystem des Wagens bedient, handelt grob fahrlässig.
Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 13 U 1296/17), wie die Rechtsanwaltskammer Oldenburg mitteilt.
In dem Fall ging es um den Fahrer eines Mietwagens, der mit Tempo 200 auf der Autobahn an die Mittelleitplanke fuhr. Das Fahrzeug wurde dabei stark beschädigt.
Statt auf die Straße zu achten, hatte der Mann versucht, auf dem Infotainmentsystem des Wagens Informationen abzurufen. Deshalb muss er dem Autoverleiher nun Schadenersatz zahlen: Die Richter argumentierten, sein Verhalten sei eine objektiv schwere und unentschuldbare Pflichtverletzung gewesen – und damit grob fahrlässig.
(dpa/tmn)