Für alle zum Verkehr zugelassenen motorbetriebenen Fahrzeuge ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Allerdings entscheiden sich viele Autofahrer für einen deutlich höheren Versicherungsschutz im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko. Wo die Unterschiede zwischen den Versicherungstypen liegen und auf welche Punkte im Vertrag besonders geachtet werden muss, soll hier kurz dargelegt werden.
Für Autos und Motorräder besteht Versicherungspflicht
An einer Haftpflichtversicherung kommt man als Kraftfahrer in Deutschland nicht vorbei. Denn im Falle eines Unfalls können Schäden entstehen, die im schlimmsten Fall den persönlichen Ruin bedeuten, wenn keine Versicherung eingreift. Häufig begrenzen Versicherungen die Schadenssummen auf eine bestimmte Höhe. Hier sollte man im Zweifelsfall höhere Beiträge in Kauf nehmen und eine möglichst hohe Versicherungssumme vereinbaren. Denn im Falle von Personenschäden kann es zu lebenslangen Rentenzahlungen kommen, deren Höhe schnell mehrere Millionen Euro betragen kann. Gleiches gilt für die Sachbeschädigung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Dieser Einwand schließt im Falle des Überfahrens einer roten Ampel oder eines Stoppschilds die Eintrittspflicht der Versicherung aus. Gerade bei derartig gelagerten Unfällen entstehen häufig die größten Schäden.
Die Tarife variieren deutlich
Hinsichtlich der Höhe der Versicherungsbeiträge kommt es auf viele Faktoren an. Hier spielt beispielsweise die jährliche Fahrleistung eine Rolle, oder, ob das Auto regelmäßig in einer Garage geparkt wird. Den größten Einfluss haben hier die Schadensfreiheitsklassen. Wer längere Zeit unfallfrei fährt, zahlt auf mittlere bis lange Sicht deutlich geringere Prämien. Gerade bei kleineren Unfällen kann es sich daher finanziell auszahlen, den Schaden ohne Einbeziehung der Versicherung zu regeln. Neben der reinen Kfz-Haftpflicht, z.B. von der R+V24, besteht die Möglichkeit, eine Teil- oder Vollkasko abzuschließen. Diese erstrecken sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Während dies bei der Vollkasko auch für selbstverschuldete Unfälle gilt, greift die Teilkasko vor allem im Falle von Wildunfällen, Steinschlägen oder ähnlichen Schadensereignissen.
Die Selbstbeteiligung beachten
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Selbstbeteiligung. Entstehen bei einem Unfall Kosten durch Sachschäden, so hat der Unfallverursacher diese bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst zu tragen. Bei höheren Selbstbeteiligungen fallen die Beiträge andererseits deutlich niedriger aus. Insofern lohnt der genaue Vergleich.