Die Zoll-Auktion wird von der staatlichen Zollverwaltung durchgeführt. Jeder kann sich im Internet registrieren und mitbieten, die Auktionen erfolgen ausschließlich über die Homepage der Zollverwaltung.
Eine Zoll-Auktion bietet Privatleuten die Gelegenheit, Fahrzeuge und andere Waren günstig zu erstehen. Jede Auktion startet wie üblich mit einem im Vorfeld festgelegten Mindestgebot, wer am Ende das höchste Gebot eingereicht hat, darf mit dem neuen Auto nach Hause fahren.
Zoll-Auktion: Fahrzeuge ersteigern aus öffentlicher Hand
Zoll-Auktionen werden regelmäßig durchgeführt und bieten ein breites Spektrum an Waren von Genussmitteln und Haushaltswaren über Elektronikartikel und Kosmetika bis hin zu Bekleidung, Büchern, Spielwaren und eben auch Kraftfahrzeugen und gebrauchten Autoteilen. Angeboten werden die zu versteigernden Produkte vor allem von Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden. Außerdem können Stiftungen oder andere öffentlich-rechtlichen Körperschaften als Anbieter auftreten.
Bei den zu versteigernden Fahrzeugen handelt es sich um Pkw, Lkw, Motorräder, Anhänger, ja sogar Schiffe und Boote, die gepfändet oder sichergestellt wurden. Mitunter werden hier auch Behördenfahrzeuge angeboten, die man somit aus erster Hand erwerben kann.
Zoll-Auktion: So funktioniert’s
Zunächst muss man sich auf der Homepage der deutschen Zollverwaltung mit bestimmten Angaben für die Auktionen registrieren lassen. Anschließend wird man als Bieter freigeschaltet und kann offiziell an den Auktionen teilnehmen. Alle anstehenden Auktionen sind nach Kategorien sortiert auf der Homepage des Zolls aufgelistet, hier erhält man alle wesentlichen Daten zu den Fahrzeugen und kann gegebenenfalls mit den Besitzern einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Hat man sich entschieden, mitzubieten, gibt man über die Navigation sein Höchstgebot ein und kann dann über die Internetseite verfolgen, ob andere Bieter höher gehen oder man selbst den Zuschlag erhält. Bei erfolgreichem Kauf bekommt man alle wichtigen Einzelheiten per E-Mail zugesandt, für die Fahrzeugüberführung muss der Käufer in der Regel selbst sorgen – direkt nach Bezahlung des Autos kann er das neu erworbene Schmuckstück abholen und mit nach Hause nehmen.
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