Mit der Winterreifen-Pflicht soll die Nutzung vom Auto im Winter für alle Verkehrsteilnehmer sicherer werden. Um die Winterreifenpflicht durchzusetzen, gibt es Bußgelder.
Die Winterreifen-Pflicht soll, wie es vom Bundesratin dieser Woche beschlossen wurde, konkretisiert werden. Diese Verordnung bringt nach Ansicht des ADAC endlich mehr Klarheit: Autofahrer dürfen ab nächster Woche, wenn die Neuregelung nach der Veröffentlichung in Kraft getreten ist, nicht mehr mit Sommerreifen auf vereisten oder verschneiten Straßen unterwegs sein. Damit gibt es eine eingeschränkte Winterreifenpflicht.
Trotz Winterreifen-Pflicht: Im Winter nichts neues
Diese neue Winterreifen-Pflicht bewirkt für die weitaus meisten Autofahrer, die in der kalten Jahreszeit ohnehin bereits auf Winter- oder Ganzjahresreifen vertrauen, keine spürbaren Veränderungen. Wie es der ADAC gefordert hatte, verzichtete die Legislative auf eine generelle, zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht ohne witterungsbedingten Grund. Der ADAC rät entgegen der von der StVO vorgeschriebenen Profiltiefe von 1,6 Millimetern zu einem Minimalprofil von 4 mm. Ein solches gewährleistet wesentlich besseren Halt und kürzere Bremswege auf winterlichen Straßen.
Winterreifenpflicht missachtet: 40 bis 80 Euro Geldbuße
Wer die Winterreifen-Pflicht nicht ernst nimmt und mit seinem Auto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die sogenannten M+S-Reifen erwischt wird, dem flattert ab nächster Woche ein Bußgeld-Bescheid von 40 Euro ins Haus. Wenn es durch sein Nichtbefolgen der Winterreifenpflicht zu Behinderungen, etwa an Steigungen kommt, muss der uneinsichtige Fahrer mit 80 Euro Geldbuße rechnen.
Wichtig ist weiterhin, dass Winterreifen nicht spröde oder überlagert zum Einsatz kommen: Der örtliche Reifenhändler hält günstigen Ersatz bereit, was der Sicherheit zuträglich ist.