Leipzig – EU-Bürger mit festem Wohnsitz in Deutschland können sich ihren ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen.
Das geht im Einzelfall auch, ohne dass die deutschen Behörden aufgrund früherer Alkoholdelikte eine eigentlich erforderliche Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vornehmen. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: 3 C 31.16).
Im konkreten Fall fuhr ein lettischer Staatsbürger 1997 während eines Besuchs in Deutschland betrunken Auto. Daraufhin entzog ihm ein Gericht seine lettische Fahrerlaubnis für Deutschland und sperrte die Neuerteilung für zehn Monate. Dafür wäre auch eine MPU erforderlich.
2013 zog der Lette nach Deutschland und beantragte die Umschreibung seiner Fahrerlaubnis in eine deutsche. Im Rahmen des Umtausches legte er einen Anfang 2012 ausgestellten lettischen Führerschein vor, der seit 1997 die Berechtigung für Pkw und seit 2012 auch die Lkw-Klasse auswies.
Das Straßenverkehrsamt forderte nun eine MPU, was der Autofahrer verweigerte. So wurde der Antrag auf Umtausch abgewiesen und der lettische Führerschein für Deutschland als ungültig erklärt. Dagegen wehrte er sich – und hatte Erfolg.
Das BVerwG stellt bei seiner Entscheidung unter anderem fest, dass die Ausstellung des Lkw-Führerscheins zwingend auch die Überprüfung der Fahreignung für den Pkw-Führerschein umfasst.
Folglich seien durch die Neuerteilung einer Lkw-Fahrerlaubnis in Lettland etwaige in Deutschland bestehende Fahreignungszweifel überholt und die deutsche Behörde zur Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis verpflichtet. Die deutsche Behörde muss den Führerschein ohne MPU umschreiben.
(dpa/tmn)