Wer heutzutage einen Gebrauchtwagen kauft, der sollte auf jeden Fall darauf achten, keine großen Mängel beim Fahrzeugkauf mit zu übernehmen.
Diese Aussage scheint erstmal trivial, jedoch sollte man sich auch bewusst sein, was man zu zahlen hat, wenn man mit Fahrzeugmängeln im Straßenverkehr erwischt wird.
Der betreffende Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung kennt da wenig Kulanz und schon gar keine Gnade:
– Für Mängel am Fahrzeug oder abgefahrene Reifen am Fahrzeug sind vom Fahrer 50 Euro Strafe zu zahlen und 3 Punkte in Flensburg zu vermerken.
– Ist man der Halter eines Fahrzeuges, so steht man für die Inbetriebnahme desselben mit Fahrzeugmängeln oder abgefahrenen Reifen gar mit 75 Euro und 3 Punkten in der Verantwortung.
Hier braucht es also keinen Bussgeldrechner wie bei der Geschwindigkeitsübertretung – die Bussgelder sind einfach gestaffelt und verständlich.
Deswegen: Rechtzeitig zum TÜV mit dem Auto, denn das Bußgeld selbst mag nicht sehr hoch angesetzt sein, 3 Punkte mehr oder weniger in Flensburg fallen dafür sehr wohl ins Gewicht!